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Ein Zuschuss ist eine
direkte finanzielle
Beteiligung der
EU-Kommission, die dazu
beitragen soll, ein Ziel der
EU-Verbraucherpolitik zu
verwirklichen, eine besondere
Maßnahme oder ein Projekt
nicht kommerzieller Natur zu
unterstützen, oder
zuschussfähige Kosten zu
decken, die den Begünstigten
direkt entstehen. Zuschüsse
werden nur an gemeinnützige
Begünstigte vergeben, die
sich ihrerseits in jedem Fall
an der Finanzierung
beteiligen müssen.
Dieser Abschnitt soll
einen Überblick über die
derzeitigen
Finanzierungsmöglichkeiten
seitens der Generaldirektion
Gesundheit und
Verbraucherschutz geben.
Jedes Jahr werden gemäß
der geltenden Rechtsgrundlage
(Beschluss 283/1999/EG) zwei
Aufrufe veröffentlicht.
Die Kommission bietet
finanzielle Unterstützung für
europäische
Verbraucherorganisationen und
Kofinanzierung für besondere
Projekte im Zusammenhang mit
verbraucherpolitischen
Prioritäten an.
Im veröffentlichten Aufruf
werden die Förderkriterien
und alle anderen Bedingungen
für die Vergabe von
Zuschüssen aufgeführt.
Weitere
Informationenn zur
finanziellen Unterstützung in
anderen Bereichen als der
Verbraucherpolitik sind
verfügbar.
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