left
  Zuschüsseslide
right
transtrans
 

Ein Zuschuss ist eine direkte finanzielle Beteiligung der EU-Kommission, die dazu beitragen soll, ein Ziel der EU-Verbraucherpolitik zu verwirklichen, eine besondere Maßnahme oder ein Projekt nicht kommerzieller Natur zu unterstützen, oder zuschussfähige Kosten zu decken, die den Begünstigten direkt entstehen. Zuschüsse werden nur an gemeinnützige Begünstigte vergeben, die sich ihrerseits in jedem Fall an der Finanzierung beteiligen müssen.

Dieser Abschnitt soll einen Überblick über die derzeitigen Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz geben.

Jedes Jahr werden gemäß der geltenden Rechtsgrundlage (Beschluss 283/1999/EG) zwei Aufrufe veröffentlicht.

Die Kommission bietet finanzielle Unterstützung für europäische Verbraucherorganisationen und Kofinanzierung für besondere Projekte im Zusammenhang mit verbraucherpolitischen Prioritäten an.

Im veröffentlichten Aufruf werden die Förderkriterien und alle anderen Bedingungen für die Vergabe von Zuschüssen aufgeführt.

Weitere Informationenn zur finanziellen Unterstützung in anderen Bereichen als der Verbraucherpolitik sind verfügbar.

 

 
lefttranspright

 

  printable version  
Public HealthFood SafetyConsumer Affairs
   
requires javascript