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Rechtsrahmen
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Wissenschaftliche und technische Bewertung
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Datenbank zu Inhaltsstoffen von Kosmetikprodukten - CosIng
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cpnp
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Kosmetikprodukte
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Verbot von Tierversuchen
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Marketsurveillance
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Zusammenarbeit
Zusammenarbeit

Die Europäische Kommission ist auf vielerlei Weise mit diversen Akteuren des Kosmetikbereichs in Kontakt.
In ihrer regulatorischen Tätigkeit wird die Kommission vom "Ständigen Ausschuss kosmetische Mittel" (die Verfahrensordnung finden Sie hier) unterstützt. Dieser setzt sich aus offiziellen Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Zudem treffen Kommission, EU-Mitgliedstaaten und der EWR
, Verbraucherorganisationen, Industrie und
weitere Akteure drei- bis viermal jährlich in einer
"Kosmetik-Arbeitsgruppe" zusammen, um laufende Angelegenheiten in Bezug
auf den Rechtsrahmen für Kosmetikprodukte zu besprechen.
Im Rahmen ihrer Arbeit steht die Kommission in engem Kontakt mit den Vertretern der wichtigsten Handelspartner (allgemeinere Informationen finden Sie auf der Webseite "Internationale Angelegenheiten").
Im Kosmetiksektor sind diese Kontakte von besonderer Bedeutung, da es sich um eine weltumspannende Industrie handelt: Jährlich werden Kosmetika im Wert von mehr als 9 Milliarden Euro in das EU-Ausland verkauft. Die jährlichen Kosmetika-Importe hingegen belaufen sich auf einen Wert von rund 2,4 Milliarden Euro.
