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Merkmal der
meisten
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
ist das Mißverhältnis zwischen
dem, was bei einer Rechtssache
wirtschaftlich auf dem Spiel
steht, und den Kosten für eine
Regelung auf dem Rechtsweg. Um
bei den spezifischen Problemen
im Zusammenhang mit
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
Abhilfe zu schaffen, haben
mehrere Mitgliedstaaten sich
außergerichtlichen
Lösungsmöglichkeiten zugewandt,
die so flexibel sind, daß sie
den Bedürfnissen der
Verbraucher wie auch der
Gewerbetreibenden besser
gerecht werden. Wesentliche
Vorteile dieser Verfahren sind
nämlich, daß sie kostengünstig
und zügig abgewickelt werden
können und weniger an Formalien
gebunden sind.
Die
bestehenden außergerichtlichen
Regelungen sind entweder aus
Initiativen der öffentlichen
Hand auf zentralstaatlicher
Ebene (z.B. die Consumer
Complaints Boards in den
skandinavischen Ländern) oder
auf örtlicher Ebene (z.B. die
Schiedsgerichte in Spanien),
aus Initiativen von
Branchenverbänden (z.B. die
Mediationsbeauftragten/Ombudsmänner
im Bank- und
Versicherungswesen) oder von
Gewerbetreibenden oder
Einrichtungen hervorgegangen,
die hauptamtlich Schlichtungs-
und Vermittlungsdienste
anbieten (z.B. Juristen oder
private Schlichtungsstellen).
Gerade wegen dieser Vielfalt
sind auch die Entscheidungen
dieser "Instanzen" sehr
unterschiedlich. Sie reichen
von reinen Empfehlungen (z.B.
bei den Consumer Complaints
Boards in den skandinavischen
Ländern und den meisten
privaten Ombudsmännern über
Entscheidungen, die nur für den
Gewerbetreibenden bindend sind
(z.B. die meisten
Entscheidungen der Ombudsmänner
im Bankwesen) bis hin zu
solchen, die für beide Parteien
bindend sind
(Schiedsverfahren).
Trotz ihrer
unbestreitbaren Vorzüge bieten
die verschiedenen
"außergerichtlichen Praktiken"
nicht in allen Fällen
angemessene Garantien - erst
recht dann nicht, wenn sie aus
privaten Initiativen
hervorgegangen sind.
Deshalb hat
die Europäische Kommission eine
Empfehlung über die
außergerichtliche Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
angenommen, mit der
sichergestellt werden soll, daß
die entsprechenden Verfahren
den Parteien ein Mindestmaß an
Garantien wie Unabhängigkeit,
Transparenz, Effizienz und
Rechtmäßigkeit
bieten.
Als
Folgemaßnahme zu dieser
Empfehlung möchte die
Kommission der Öffentlichkeit
fundierte Informationen über
die Verfahren zur Verfügung zu
stellen, die diese
Qualitätsgarantie bieten.
Welche Einrichtungen für die
außergerichtliche Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
zuständig sind und nach dem
Daführhalten der
Mitgliedstaaten den
Empfehlungen der Kommission
entsprechen, teilen die
Mitgliedstaaten der Kommission
mit.
Die so
gesammelten Daten, die in eine
Datei aufgenommen werden,
richten sich nicht nur an
Verbraucher,
Verbraucherorganisationen und
Gewerbetreibende, die eine
außergerichtliche Einrichtung
in einem Rechtsstreit anrufen
möchten, sondern gleichermaßen
auch an die außergerichtlichen
Einrichtungen selber, die sich
auf diese Weise hinsichtlich
Struktur und Funktionsweise
ihrer "Pendants" in anderen
Mitgliedstaaten sachkundig
machen können.
Mit Hilfe
der Datei möchte die Kommission
Vertrauen zwischen den für die
außergerichtliche Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
zuständigen Einrichtungen in
den einzelnen Ländern schaffen
und auf die Vernetzung und
dieser Einrichtungen und deren
wirksame Zusammenarbeit bei der
Beilegung grenzübergreifender
Rechtsstreitigkeiten hinwirken.
(Zielvorstellung ist, daß der
Verbraucher über die zuständige
außergerichtliche Stelle seines
Landes die entsprechende
Instanz im Ausland anrufen
kann).
In die
Datei aufgenommen werden die
Einrichtungen, die nach dem
Dafürhalten der Mitgliedstaaten
der Kommissionsempfehlung
entsprechen. Wer diese
Einrichtungen in Anspruch
nimmt, kann also davon
ausgehen, daß die in der
Empfehlung
verankerten Grundsätze gewahrt
sind. Sollte sich allerdings
herausstellen, daß eine in der
Datei aufgeführte Einrichtung
die erforderlichen Kriterien
nicht erfüllt, ist dies den
zuständigen nationalen Behörden
bzw. der Europäischen
Kommission mitzuteilen.
Außergerichtliche
Einrichtungen in den
Mitgliedstaaten
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