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Das
europäische Formblatt für
Verbraucherbeschwerden
wurde von der Europäischen
Kommission erstellt.
Es soll
den Dialog zwischen
Verbrauchern und
Gewerbetreibenden
verbessern, damit bei
Problemen mit Transaktionen
eine gütlichen Einigung
herbeigeführt werden
kann.
Angeboten
wird es nicht nur auf dem
Internet-Site der
Europäischen Kommission,
sondern auch bei den
Europäischen
Verbraucherzentren
, den
Verbraucherorganisationen und
sonstigen Informations- und
Beratungsdiensten für
Verbraucher sowie bei
bestimmten
Gewerbetreibenden.
Das
Formblatt ist in den 11
Amtssprachen der
Europäischen Union
erhältlich.
Bestimmt ist
das Formblatt für
-
Verbraucher
-
Gewerbetreibende
-
Verbraucherorganisationen
-
außergerichtliche Stellen
für die
Beilegung von
Verbraucherrechtstreitigkeiten.
Das
ausgefüllte Formular
sollten Sie auf keinen Fall
an die Europäische
Kommission zurücksenden, da
diese nicht dafür zuständig
ist, bei Beschwerden
zwischen Verbrauchern und
Gewerbetreibenden
einzugreifen oder
entsprechende
Rechtsstreitigkeiten zu
regeln. Ebensowenig haftet
die Kommission für die
Folgen der Verwendung des
vorliegenden
Formblatts.
Das
Formblatt ist so gestaltet
worden, daß es dem
Verbraucher als "Wegweiser"
dient und ihm bei der
Formulierung seiner
Forderung hilft. Damit das
anstehende Problem und die
Forderung möglichst genau
eingeordnet werden können,
bietet es auf jede Frage
mehrere
Antwortmöglichkeiten.
Gleichzeitig enthält es
aber auch weitere Felder
für ergänzende Angaben oder
"Sonderfälle", die nicht in
der vorgegebenen Auflistung
vorgesehen sind.
Bei der
Abfassung des Formblatts
hat die Europäische
Kommission zur genauen
Bezeichnung des jeweiligen
Sachverhalts so weit wie
möglich einfache, für
jedermann verständliche
Begriffe verwendet statt
juristischer Fachbegriffe.
Da Rechtsbegriffe
allerdings mitunter
unumgänglich sind, hat die
Europäische Kommission eine
Art "Wegweiser" erstellt,
um den Benutzern des
Formblatts beim Ausfüllen
der Rubriken "Aufgetretene
Probleme" und "Forderungen
an den Gewerbetreibenden"
behilflich zu sein.
Verwendet
werden kann das Formblatt
unabhängig von der Höhe des
Streitwerts und der Art der
betreffenden
Rechtsstreitigkeit. Die
Entscheidung darüber,
inwiefern ein anstehendes
Problem durch Verwendung
des Formblatts gelöst
werden könnte, ist in das
Ermessen der Betroffenen
gestellt.
In
Frage kommt das Formblatt
sowohl für
Rechtsstreitigkeiten auf
nationaler Ebene als auch
auf grenzübergreifender
Ebene im Rahmen der
Europäischen Union. Daß
mehrere
Antwortmöglichkeiten
angeboten werden und das
Formblatt in den 11
Amtssprachen der EU
vorliegt, dürfte die
Sprachenfrage in Fällen
grenzübergreifender
Rechtsstreitigkeiten, bei
denen die betroffenen
Parteien sich
unterschiedlicher Sprachen
bedienen,
vereinfachen.
Das
Formblatt darf nicht von
den Benutzern abgeändert
werden.
Die
Europäische Kommission wird
demnächst ein Pilotprojekt
in Gang setzen, um zu
ermitteln, inwiefern das
Formblatt effizient und
stichhaltig ist. Ausgehend
von den aus diesem
Pilotprojekt zu gewinnenden
Erkenntnissen wird die
Europäische Kommission das
Formblatt dann nötigenfalls
ändern. Geprüft werden wird
ferner, ob Bedarf für
besondere Formblätter für
bestimmte
Wirtschaftsbereiche
besteht.
Zusätzliche Hinweise für
Verbraucher
Wenn
Sie als Verbraucher
Schwierigkeiten mit einem
Gewerbetreibenden haben,
sollten Sie sich
grundsätzlich zunächst
direkt mit diesem ins
Benehmen setzen, um auf
formlosem Wege mit diesem
eine Lösung des Problems
anzustreben. Das
europäische Formblatt
ersetzt auf keinen Fall
diese wichtige Etappe des
Dialogs zwischen
Verbraucher und
Gewerbetreibendem.
Auf das
Formblatt soll also nur
dann zurückgegriffen
werden, wenn der
vorgenannte erste Schritt
ergebnislos geblieben ist.
So kann das Formblatt dann
anstelle eines etwaigen
Reklamationsschreibens, das
Sie eigenständig oder unter
Zuhilfenahme einer
Verbraucherorganisation
verfaßt haben, verwendet
werden.
Bedenken Sie
bitte beim Ausfüllen des
Formblatts, daß dieses
möglicherweise im Rahmen
eines Gerichtsverfahrens -
genau wie jeder andere
schriftliche Beleg - als
Beweisstück herangezogen
werden kann. Empfohlen wird
deshalb, es mit größter
Sorgfalt auszufüllen und
auf keinen Fall darin
Angaben zu machen, die
nicht wahrheitsgetreu sind,
da solche Angaben gegen Sie
verwendet werden könnten.
Außerdem sollten Sie eine
Kopie des Formblatts
behalten.
Diesbezüglich
können Sie sich auch an
bestimmte
Verbraucherorganisationen
wenden, die sich im Rahmen
des vorhin erwähnten
Pilotprojekts für die
Propagierung des Formblatts
einsetzen und Ihnen in
Fragen der Benutzung des
Vordrucks helfen
können.
Als
Hilfe zum Ausfüllen des
Formblatts können Sie auch
die den beiliegenden
"Wegweiser" zur Hand
nehmen, der Ihnen nähere
Erläuterungen und Beispiele
für jede Gattung der
Problemfälle gibt, die in
dem Formblatt in der
Auflistung unter Teil I
("Aufgetretene Probleme")
aufgeführt sind.
Die
Darstellung Ihres Problems
und die Formulierung Ihrer
Forderung an den
Gewerbetreibenden sollten
klar und deutlich sein. Bei
Bedarf können Sie mehrere
Kästchen ankreuzen, um
einzelne Aspekte ein und
desselben Problems zu
beschreiben, und das
vorgesehene freie Feld für
weitere zweckdienliche
Angaben und/oder zur
Beschreibung von
Sonderfällen, die in der
Auflistung in dem Formblatt
nicht vorgesehen sind,
benutzen.
Beachten Sie
bitte, daß Teil III des
Formblatts ("Forderungen
des Verbrauchers")
lediglich eine nicht
erschöpfende Auflistung von
möglichen Forderungen an
den Gewerbetreibenden ist ;
davon unberührt bleiben die
durch das geltende Recht
verliehenen Ansprüche.
Sinnvollerweise sollten Sie
sich also über die
Möglichkeiten informieren,
die Ihnen das in Ihrem Fall
geltende Recht
bietet.
Empfohlen
wird, dem Formblatt
stichhaltige Belege
beizufügen, und zwar in
keinem Fall im Original,
sondern immer nur
abschriftlich.
Ratsam
ist ferner, daß Sie sich
eine Abschrift des
ausgefüllten Formblatts,
das Sie dem
Gewerbetreibenden
zustellen,
aufbewahren.
Vergewissern
Sie sich, daß Sie einen
Beleg für die Absendung und
die Zustellung an den
Empfänger haben.
Übermitteln Sie es dem
Gewerbetreibenden das
Formblatt also z. B. per
Einschreiben mit
Rückschein.
Räumen
Sie dem Gewerbetreibenden
eine Antwortfrist ein. Wie
lang diese Frist ist,
richtet sich u.a. danach,
wie schwierig der Fall ist,
wann das Problem
aufgetreten ist, ob es ein
grenzübergreifendes Problem
ist, zu welcher Branche das
Unternehmen gehört und wie
groß die Firma ist.
Empfohlen wird in jedem
Fall, dem Gewerbetreibenden
mindestens 15 Tage Zeit zu
geben.
Zu
bedenken ist, daß die
gesetzlichen Bestimmungen
der meisten Länder eine
Frist vorsehen, bei deren
Überschreitung gerichtlich
keine Ansprüche mehr
geltend gemacht werden
können. Dies nennt sich
Verwirkungsfrist. Diese
kann mitunter recht kurz
sein, unter anderem beim
Kauf von Verbrauchsgütern.
Aus dem für den jeweiligen
Fall geltenden Recht ergibt
sich, ob durch die
Verwendung des Formblatts
diese Frist ausgesetzt wird
oder nicht. In einigen
EU-Mitgliedstaaten bedeutet
die Verwendung eines
Reklamationsschreibens an
den Gewerbetreibenden von
Rechts wegen Aussetzung der
Frist.
Erkundigen
Sie sich also bei einer
Verbraucherorganisation, ob
durch die Verwendung des
Formblatts die
Verwirkungsfrist ausgesetzt
wird. Ist dies nicht der
Fall, sollten Sie sich
vergewissern, daß Ihnen
genügend Zeit bleibt, um
eine Einigung auf gütlichem
Wege anzustreben, ohne daß
Sie dabei Gefahr laufen,
Ihre Möglichkeit, im
Bedarfsfall das zuständige
Gericht anzurufen, zu
verwirken.
Der
letzte Teil des Formblatts
enthält einen
Antwortschein. Sobald Sie
diesen von seiten des
Gewerbetreibenden erhalten,
können Sie ihn abtrennen
und an den Absender
zurückschicken, nachdem Sie
darin das Aktenzeichen des
Vorgangs, das der
Gewerbetreibende Ihrer
Reklamation zugeteilt
haben, eingetragen haben.
Selbstverständlich können
Sie dem Gewerbetreibenden
auch auf andere Weise
antworten (z. B.
telefonisch, per E-Mail,
per Briefpost, durch
persönliche Rücksprache
usw.).
Sollten
Sie allerdings nicht zu
einer gütlichen Einigung
mit dem Gewerbetreibenden
gelangen, kann das
Formblatt ebenfalls
verwendet werden: in diesem
Fall soll es Ihnen den
Zugang zu
außergerichtlichen
Verfahren erleichtern, da
es in Zukunft
gegebenenfalls zur
Einleitung eines
außergerichtlichen
Verfahrens vor bestimmten
Instanzen benutzt werden
kann. Im übrigen hat der
Gewerbetreibende in dem ihm
vorbehaltenen Teil des
Formblatts die Möglichkeit,
Ihnen vorzuschlagen, eine
für die außergerichtliche
Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
zuständige Instanz mit
Ihrer Angelegenheit zu
befassen.
Wenn
Sie mit dem
Lösungsvorschlag des
Gewerbetreibenden
einverstanden sind, können
Sie dies an der
entsprechenden Stelle auf
dem Antwortschein angeben
(Kästchen Nr. 60). Sollten
Sie eine andere Instanz
kennen, der Sie Ihren Fall
lieber unterbreiten
möchten, können Sie dies
durch Ankreuzen des
Kästchens Nr. 59 angeben
und Ihre Antwort ggf.
begründen.
Zusätzliche Hinweise für
Verbraucherorganisationen
Das
europäische Formblatt für
Verbraucherbeschwerden kann
Ihnen bei der Hilfeleistung
zur Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
von großem Nutzen
sein.
Verwendet
werden kann es nämlich
anstelle der
Reklamationsschreiben, die
Sie immer wieder für die
Verbraucher, die Sie zu
Rate ziehen,
verfassen.
Wahrscheinlich
bitten die Verbraucher Sie
sogar um Ihre Mithilfe beim
Ausfüllen des europäischen
Formblatts. Oder sie
beauftragen Sie, es in
ihrem Namen
auszufüllen.
Wenn
Sie im Auftrag eines
Verbrauchers handeln,
können Sie das Formblatt in
dessen Namen ausfüllen. In
diesem Fall sollten Sie
Ihre Angaben in dem Teil
"Beschwerde eingereicht
von" einsetzen und muß der
Verbraucher, in dessen
Auftrag Sie die Beschwerde
einreichen, unter seinem
Namen auf dem Formblatt
unterschreiben. Damit hat
er Sie formaljuristisch
beauftragt, in seinem Namen
zu handeln.
Das
Formblatt darf nicht
abgeändert werden, jedoch
können Sie das Logo Ihrer
Organisation au der dafür
vorgesehenen Stelle auf
Seite 1 oben rechts
aufdrucken.
Am Ende
des Formblatts befindet
sich ein Antwortschein.
Sobald der Gewerbetreibende
Ihnen geantwortet hat, ist
der Verbraucher davon in
Kenntnis zu setzen, so daß
er sich entscheiden kann,
ob er den Lösungsvorschlag
des Gewerbetreibenden
annimmt oder nicht. Bei
seiner Entscheidung können
Sie dem Verbraucher
selbstverständlich
behilflich sein und den
Antwortschein in dessen
Namen ausfüllen; es wird
empfohlen, daß der
Verbraucher den
Antwortschein
unterschreibt, bevor dieser
an den Gewerbetreibenden
zurückgesandt wird.
Sollte
es allerdings nicht zu
einer gütlichen Einigung
zwischen dem Verbraucher
und dem Gewerbetreibenden
kommen, kann das Formblatt
ebenfalls verwendet werden,
da es beiden Parteien den
Zugang zu
außergerichtlichen
Verfahren erleichtert. In
dem für den
Gewerbetreibenden
vorgesehenen Teil des
Formblatts kann dieser dem
Verbraucher vorschlagen,
eine für die
außergerichtliche Beilegung
der anstehenden
Angelegenheit zuständige
Instanz zu befassen. Ist
der Verbraucher mit dem
Lösungsvorschlag des
Gewerbetreibenden
einverstanden, können Sie
dies an der entsprechenden
Stelle auf dem
Antwortschein angeben
(Kästchen Nr. 60). Sollten
Sie eine andere Instanz
kennen, die der Verbraucher
lieber mit dem Streitfall
befassen möchte, können Sie
dies durch Ankreuzen des
Kästchens Nr. 59
angeben.
Zusätzliche Hinweise für
Gewerbetreibende
Das
europäische Formblatt ist
auch für Sie als
Gewerbetreibender
konzipiert worden.
Verwenden können Sie es
nämlich zur Herbeiführung
einer gütlichen Einigung in
den Fällen, wo sich in
Ihren geschäftlichen
Beziehungen mit den
Verbrauchern Probleme
stellen sollten.
Sie
können das Formblatt in
Ihren Verkaufsräumen für
Ihre Kunden bereithalten
und/oder es Kunden
zustellen, die sich bei
Ihnen beschweren.
Das
Formblatt darf nicht
abgeändert werden, jedoch
können Sie Ihr Firmenlogo
an der dafür vorgesehenen
Stelle auf Seite 1 oben
rechts aufdrucken.
Auch
wenn in dem Formblatt
keinerlei zwingende Frist
vorgesehen ist und es dem
Verbraucher anheim gestellt
ist, eine Antwortfrist
vorzugeben, raten wir Ihnen
dennoch, binnen kürzester
Frist - soweit dies Ihnen
möglich ist - zu
antworten.
Das
Formblatt sollte an die
Person oder Einrichtung
zurückgesandt werden, die
es Ihnen zugestellt hat.
Hat beispielsweise eine
Verbraucherorganisation
Ihnen das Formblatt
zugesandt, sollten Sie es
nach Möglichkeit, nachdem
Sie es ausgefüllt haben,
ebenfalls an diese
Organisation
zurückschicken, die dann
den Verbraucher von Ihrer
Antwort in Kenntnis setzen
wird.
Beim
Zurücksenden Ihrer Antwort
an den Verbraucher oder an
die Verbraucherorganisation
sollten Sie darauf achten,
daß der Adressat das
gesamte Formblatt erhält
(also nicht nur das Blatt
mit Ihrer Antwort) und daß
Sie eine Abschrift
aufbewahren.
In dem
Ihnen vorbehaltenen Teil
des Formblatts (Teil
"Antwort des
Gewerbetreibenden") können
Sie den Vorschlag machen,
eine für die
außergerichtliche Beilegung
von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
zuständige Instanz mit der
Angelegenheit zu befassen.
Welche Instanz zuständig
ist, kann einer
Computerdatei entnommen
werden, die die Europäische
Kommission demnächst anhand
der von den Mitgliedstaaten
gelieferten Daten erstellen
wird.
Zusätzliche Hinweise für
Instanzen zur
außergerichtlichen
Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten
Das
europäische Formblatt für
Verbraucherbeschwerden ist
als Hilfsmittel gedacht,
das den Dialog zwischen
Verbrauchern und
Gewerbetreibenden
erleichtern soll. Sollte
diese Art der gegenseitigen
Aussprache nicht zu einer
gütlichen Einigung führen,
kann das Formblatt
ebenfalls verwendet werden,
da es den Zugang zu
außergerichtlichen
Verfahren
erleichtert.
Sofern
das europäische Formblatt
für Verbraucherbeschwerden
ordnungsgemäß von den
Benutzern ausgefüllt worden
ist, müßte es alle Angaben
enthalten über: die
Identität der Parteien, die
für den Verbraucher
aufgetretenen Probleme,
seine Forderung und den
Standpunkt des
Gewerbetreibenden zu dieser
Forderung. Es wäre als zu
wünschen, wenn sich die
zuständigen Instanzen damit
einverstanden erklärten,
daß durch die bloße
Hinterlegung oder
Einsendung des Formblatts
ein in ihren
Zuständigkeitsbereich
fallendes Verfahren
eingeleitet werden
könnte.
Falls
Sie als zuständige Instanz
über anderweitige
Formblätter zur Verwendung
durch die Parteien
verfügen, könnten Sie
überlegen, das europäische
Formblatt als Schriftsatz
für die Einleitung eines
Verfahrens vor Ihrer
Instanz zuzulassen und
später alle zusätzlichen
Auskünfte einzuholen, die
Sie für erforderlich
erachten, oder die Parteien
zu bitten, weitere
Vordrucke
auszufüllen.
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Das
Formblatt für
Verbraucherbeschwerden
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