Wenn die Europäischen Verbraucherrechte praktischen Nutzen haben sollen, müssen sie angemessen durchgesetzt werden. Eine effektive Durchsetzung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften bedeutet:
erstens die korrekte Umsetzung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften durch die Mitgliedstaaten in ihr eigenes nationales Rechtssystem.
zweitens, dass die umgesetzten Vorschriften auf effektive, effiziente und einheitliche Weise von den zuständigen Behörden eines jeden Mitgliedstaates vollzogen werden.
Eine
wirksame Durchsetzung des
Rechts in der EU und auf
globaler Ebene erfordert
engere Zusammenarbeit und
Koordination zwischen den
nationalen
Vollstreckungsbehörden. Die
Schaffung des Internationalen
Netzes zur Überwachung der
Handelspraktiken
(International Marketing
Supervision Network, IMSN)
bringt Regelungsbeamte aus
OECD-Ländern zusammen. Als
Antwort auf die besonderen
Bedürfnisse der
Regelungsbeamten in der EU
wurde eine Untergruppe des
IMSN eingerichtet. Im Bereich
Produktsicherheit für
Verbraucher fördert PROSAFE,
ein informelles Netz von
Fachleuten für
Produktsicherheit, die
Koordination von
Durchsetzungsmaßnahmen,
Informationsaustausch,
Know-how und optimalen
Methoden.
Bei der Durchsetzung
von Rechtsvorschriften im
Verbraucherschutz hat man es
oft mit einer Mischung aus
privatem und öffentlichem
Recht zu tun. Die
Durchsetzung des privaten
Rechts ist in erster Linie
privaten Akteuren (z.B.
einzelne Verbraucher oder
Unternehmen) im Rahmen von
Einrichtungen des
Privatrechts (z.B. Gerichte
oder Stellen zur alternative
Beilegung von
Rechtsstreitigkeiten)
überlassen. Mehr
Informationen dazu im
Themenbereich "Zugang zum
Recht". Hingegen sind im
Allgemeinen die öffentlichen
Behörden für die Durchsetzung
des öffentlichen Rechts mit
Hilfe von Mechanismen wie
Kontrollbefugnissen,
Unterlassungsklagen und
Geldstrafen usw. zuständig.
Auf europäischer Ebene wird
die Frage des Rechtsvollzugs
zweifellos noch komplexer,
wenn das grenzüberschreitende
Element der Beziehungen
zwischen Verbrauchern und
Unternehmern zu den
verschiedenen
einzelstaatlichen
Durchsetzungssystemen
hinzukommt.