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Durchsetzung der Verbraucherschutzregelungen

Wenn die Europäischen Verbraucherrechte praktischen Nutzen haben sollen, müssen sie angemessen durchgesetzt werden. Eine effektive Durchsetzung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften bedeutet:

erstens die korrekte Umsetzung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften durch die Mitgliedstaaten in ihr eigenes nationales Rechtssystem.

zweitens, dass die umgesetzten Vorschriften auf effektive, effiziente und einheitliche Weise von den zuständigen Behörden eines jeden Mitgliedstaates vollzogen werden.

Eine wirksame Durchsetzung des Rechts in der EU und auf globaler Ebene erfordert engere Zusammenarbeit und Koordination zwischen den nationalen Vollstreckungsbehörden. Die Schaffung des Internationalen Netzes zur Überwachung der Handelspraktiken (International Marketing Supervision Network, IMSN) bringt Regelungsbeamte aus OECD-Ländern zusammen. Als Antwort auf die besonderen Bedürfnisse der Regelungsbeamten in der EU wurde eine Untergruppe des IMSN eingerichtet. Im Bereich Produktsicherheit für Verbraucher fördert PROSAFE, ein informelles Netz von Fachleuten für Produktsicherheit, die Koordination von Durchsetzungsmaßnahmen, Informationsaustausch, Know-how und optimalen Methoden.
Bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften im Verbraucherschutz hat man es oft mit einer Mischung aus privatem und öffentlichem Recht zu tun. Die Durchsetzung des privaten Rechts ist in erster Linie privaten Akteuren (z.B. einzelne Verbraucher oder Unternehmen) im Rahmen von Einrichtungen des Privatrechts (z.B. Gerichte oder Stellen zur alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten) überlassen. Mehr Informationen dazu im Themenbereich "Zugang zum Recht". Hingegen sind im Allgemeinen die öffentlichen Behörden für die Durchsetzung des öffentlichen Rechts mit Hilfe von Mechanismen wie Kontrollbefugnissen, Unterlassungsklagen und Geldstrafen usw. zuständig. Auf europäischer Ebene wird die Frage des Rechtsvollzugs zweifellos noch komplexer, wenn das grenzüberschreitende Element der Beziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu den verschiedenen einzelstaatlichen Durchsetzungssystemen hinzukommt.