|
Diese Leitlinien legen die Kriterien und praktischen Regeln des Meldeverfahrens für gefährliche Konsumgüter fest
Die Leitlinien richten sich an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die über zentrale Kontaktstellen (die so genannten
nationalen Kontaktstellen)
am RAPEX-Netz teilnehmen. Die Leitlinien dienen als Bezugsdokument für die Meldung von sowohl Produkten,
von denen eine ernste Gefahr ausgeht („RAPEX Meldungen“), als auch solchen, die ein mittleres Risiko bilden.
Sie definieren den Anwendungsbereich des Meldesystems, liefern praktische Einzelheiten für die Anwendung der Kriterien zur Feststellung ‚ernster Risiken’, regeln, welche Arten von Maßnahmen gemeldet werden müssen, und führen die Produkte auf, die nicht im Rahmen des RAPEX-Systems, sondern nach gleichwertigen branchenspezifischen Meldeverfahren zu melden sind. Außerdem beinhalten die Leitlinien ausführliche Angaben zum Inhalt und zur Klassifizierung der Meldungen, zu den Fristen und zu den Maßnahmen, die im Anschluss an die Meldungen ergriffen werden müssen.
Die Kommission überwacht die Anwendung dieser Leitlinien, die in Zukunft im Lichte der Erfahrungen, der eingegangenen Kommentare und neuer Entwicklungen aktualisiert werden können. Kommentare der Beteiligten sind willkommen.
Die
Leitlinien
einsehen
|