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Revision der Timesharing-Richtlinie
Am 7. Juni 2007 hat die Kommission einen Vorschlag zu der neuen Richtlinie angenommen, der den Verbraucherschutz
verbessern wird, indem der Anwendungsbereich der aktuellen Vorschriften vergrößert wird, um auch neue auf dem Markt gekommene Produkte
einzubeziehen, wie zum Beispiel Ferienclubs. Weiterverkauf und Tausch sind auch durch die Richtlinie abgedeckt. Die neue Gesetzgebung
soll gleiche Rahmenbedingungen für den Verbraucherschutz in der gesamten EU gewährleisten sowie faire Voraussetzungen im Markt für
Timesharing und anderen Ferienähnlichen Produkte schaffen.
Timesharing im Sinne der aktuellen Timesharing-Richtlinie bezeichnet das Recht, über einen Zeitraum von mindestens
drei Jahren zu einem festgelegten oder festlegbaren Zeitpunkt des Jahres eine bestimmte Zeit (bspw. eine oder mehrere Wochen) in einer
Ferienanlage verbringen zu dürfen.
Die Timesharing-Richtlinie wurde 1994 zum Schutz der Verbraucherinteressen verabschiedet. Sie sieht u. a. vor:
- ein Recht der Erwerber auf Information in einem Prospekt vor Vertragsunterzeichnung sowie Anforderungen an den Vertragsinhalt;
- eine Bedenkzeit von mindestens zehn Tagen nach Vertragsabschluss, binnen deren der Erwerber ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann;
- die Unzulässigkeit der Forderung von Anzahlungen während der Bedenkzeit.
Die Richtlinie wurde in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Seit Annahme der Richtlinie wurden jedoch neue Produkte und Verträge
entwickelt, die nicht unter die Vorschriften fallen. Zu diesen neuen Produkten gehören solche, die man als "timesharingähnliche Produkte"
bezeichnen könnte (wie Timesharing von Kanalbooten, Kreutzfahrtschiffen, und Karawanen oder für Verträge von weniger als 3 Jahren), sowie
so genannte " Holiday Discount Clubs". Angebote zum Weiterverkauf oder Tausch von Timesharing-Rechten sind ebenfalls nicht von den bestehenden
Bestimmungen abgedeckt. Einige neue Produkte und andere Timesharingähnliche Transaktionen die nicht durch die Richtlinie gedeckt sind, insbesondere
Wiederverkauf, können den Verbraucher sehr schaden, wie zahlreiche Beschwerden gezeigt haben und führen zu unlauteren Wettbewerb für ehrliche
Unternehmer.
Die Kommission ist sich der Probleme, vor denen die Verbraucher im Bereich Timesharing stehen, bewusst. Ihr Ziel besteht
deshalb darin, die bestehenden Rechtslücken durch den Richtlinienvorschlag zu schließen, welche die alte Richtlinie durch klare,
moderne und vereinfachte Rechte ersetzt.
Vorschlag
für eine Richtlinie über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten,
langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und des Tausches derselben. Updated 20-06-2007
Folgenabschätzung 
Zusammenfassung der folgenabschätzung 
Pressebericht
Memo
Konsultation 2006
Hintergrundinformation
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