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Irreführende
Praktiken
1. Beispiel
Herr Vinci erhält eine
Postwurfsendung von einer
Firma in einem anderen
Mitgliedstaat. Das von ihr
angebotene Produkt soll ihm
innerhalb von drei Wochen zu
neuem Haarwuchs verhelfen. In
der Postwurfsendung heißt es,
das Produkt sei erprobt und
getestet. Das Produkt wirkt
aber nicht.
Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken
Die Richtlinie
verbietet die Aufstellung
unwahrer Behauptungen über
ein Produkt. Ein
Gewerbetreibender, der
behauptet, sein Produkt habe
eine bestimmte Wirkung, muss
diese belegen können
unabhängig davon, in welchem
EU-Mitgliedstaat er
niedergelassen ist.
2. Beispiel
Ein kleines neu
eröffnetes Gartencenter mit
sechs Mitarbeitern verkauft
nichtheimische Pflanzen und
Sträucher für den Garten.
Herr Dunne kauft eine
bestimmte Pflanze im März,
die bereits nach einer Woche
eingeht. Er findet
schließlich heraus, dass es
sich bei dieser Pflanze um
eine Zimmerpflanze handelt,
die nicht im Garten gepflanzt
werden darf. Als er in das
Gartencenter zurückkehrt und
sein Geld zurückverlangt,
wird dies abgelehnt mit der
Begründung, er sei am
Eingehen der Pflanze selbst
schuld, denn er hätte wissen
müssen, um welche Art von
Pflanze es sich handelte.
Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken
Das Gartencenter muss
dem Verbraucher fortan die
wesentlichen Informationen
geben, die er braucht, um ein
Geschäft tätigen zu können,
sofern diese Informationen
sich nicht aus den Umständen
ergeben. Im vorliegenden Fall
wird der Verbraucher durch
die Umstände des Verkaufs
über das Produkt getäuscht
(Verkauf einer Zimmerpflanze
als Gartenpflanze).
Aggressive Praktiken
3. Beispiel
Herr und Frau Rosenow
verbringen ihren Urlaub im
Ausland. Sie bekommen ein
Rubbellos geschenkt, auf dem
steht, sie hätten einen Preis
gewonnen. Sie erklären sich
bereit, mit dem Verkäufer
mitzufahren, um ihren Gewinn
abzuholen. Dieser fährt sie
zu einem abgelegenen Gebäude,
von wo aus sie keine
Möglichkeit haben, in ihren
Urlaubsort zurückzukehren.
Dort müssen sie eine lang
dauernde Werbeveranstaltung
für einen Ferienclub über
sich ergehen lassen und
werden mit dem Versprechen,
sie anschließend nach Hause
zu bringen, zur Leistung
einer Anzahlung gedrängt.
Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken
Verbraucher, die sich
zum Kauf eines
Teilzeitnutzungsrechts
überreden lassen, sind in
erster Linie durch die
geltende
Timesharing-Richtlinie
geschützt. Diese gilt jedoch
nicht für alle Ferienclubs.
Nach der Richtlinie über
unlautere Geschäftspraktiken
gilt diese Praxis als
aggressiv und damit als
unlauter, und zwar selbst
dann, wenn sich Herr und Frau
Rosenow nicht überreden
lassen und wegfahren, ohne
eine Zahlung zu leisten.
4. Beispiel
Frau Rouveure ruft
einen Klempner, der einen
defekten Heizkörper
reparieren soll. Dieser
erklärt ihr zunächst, die
Reparatur werde 80 kosten.
Nach der Reparatur
präsentiert er ihr eine
Rechnung über 450,90 . Als
sie sich weigert, den
Mehrbetrag zu zahlen,
unterbricht der Klempner ihre
Warmwasserversorgung.
Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken
Nach der Richtlinie
wäre dieses Verhalten als
aggressive Praxis
einzustufen. Der Klempner
nutzt eine Machtposition
gegenüber dem Verbraucher
aus, um ihn auf unzulässige
Weise zu beeinflussen.
Hemmnisse für den
grenzübergreifenden
Vertrieb
5. Beispiel
Die Firma Aran
Products, die vier
Mitarbeiter beschäftigt, ist
auf natürliche
Gesundheitsartikel (Seifen,
Lotionen, Badeartikel,
Kerzen) spezialisiert, die
sie selbst aus Extrakten
einheimischer Pflanzen
herstellt. Die Firma, die
ihren Sitz in Westirland hat,
ist besonders bei
französischen und deutschen
Touristen beliebt, die sich
sehr für ihre Produkte
interessieren und oft fragen,
ob ihnen die Waren nicht auch
nach Hause geschickt werden
könnten. Der Geschäftsführer
würde seine Produkte gerne
direkt in Frankreich und
Deutschland anbieten, unter
Umständen über eine Website.
Er kennt jedoch die
Rechtslage in diesen Ländern
nicht und befürchtet, es
könnte juristische
Schwierigkeiten geben.
Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken
Zurzeit sind die
nationalen Rechtsvorschriften
über Marketing- und
Werbepraktiken sehr
unterschiedlich. Was in einem
Land als lauter gilt, gilt in
einem anderen als unlauter.
Die Richtlinie enthält
einheitliche Bestimmungen
darüber, welche
Geschäftspraktiken als
unlauter anzusehen sind.
Das bedeutet, dass
Unternehmen jeder
Größenordnung künftig
Rechtsberatungskosten sparen
können, da sie sich nicht
mehr mit unbekannten Werbe-
und Marketingregelungen
vertraut machen müssen und
ihre Produkte besser in der
gesamten EU vertreiben
können.
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