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Irreführende Praktiken

1. Beispiel
Herr Vinci erhält eine Postwurfsendung von einer Firma in einem anderen Mitgliedstaat. Das von ihr angebotene Produkt soll ihm innerhalb von drei Wochen zu neuem Haarwuchs verhelfen. In der Postwurfsendung heißt es, das Produkt sei „erprobt und getestet“. Das Produkt wirkt aber nicht.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Die Richtlinie verbietet die Aufstellung unwahrer Behauptungen über ein Produkt. Ein Gewerbetreibender, der behauptet, sein Produkt habe eine bestimmte Wirkung, muss diese belegen können  unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedstaat er niedergelassen ist.

2. Beispiel
Ein kleines neu eröffnetes Gartencenter mit sechs Mitarbeitern verkauft nichtheimische Pflanzen und Sträucher für den Garten. Herr Dunne kauft eine bestimmte Pflanze im März, die bereits nach einer Woche eingeht. Er findet schließlich heraus, dass es sich bei dieser Pflanze um eine Zimmerpflanze handelt, die nicht im Garten gepflanzt werden darf. Als er in das Gartencenter zurückkehrt und sein Geld zurückverlangt, wird dies abgelehnt mit der Begründung, er sei am Eingehen der Pflanze selbst schuld, denn er hätte wissen müssen, um welche Art von Pflanze es sich handelte.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Das Gartencenter muss dem Verbraucher fortan die wesentlichen Informationen geben, die er braucht, um ein Geschäft tätigen zu können, sofern diese Informationen sich nicht aus den Umständen ergeben. Im vorliegenden Fall wird der Verbraucher durch die Umstände des Verkaufs über das Produkt getäuscht (Verkauf einer Zimmerpflanze als Gartenpflanze).
 

Aggressive Praktiken

3. Beispiel
Herr und Frau Rosenow verbringen ihren Urlaub im Ausland. Sie bekommen ein Rubbellos geschenkt, auf dem steht, sie hätten einen Preis gewonnen. Sie erklären sich bereit, mit dem Verkäufer mitzufahren, um ihren Gewinn abzuholen. Dieser fährt sie zu einem abgelegenen Gebäude, von wo aus sie keine Möglichkeit haben, in ihren Urlaubsort zurückzukehren. Dort müssen sie eine lang dauernde Werbeveranstaltung für einen Ferienclub über sich ergehen lassen und werden mit dem Versprechen, sie anschließend nach Hause zu bringen, zur Leistung einer Anzahlung gedrängt.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Verbraucher, die sich zum Kauf eines Teilzeitnutzungsrechts überreden lassen, sind in erster Linie durch die geltende Timesharing-Richtlinie geschützt. Diese gilt jedoch nicht für alle „Ferienclubs“. Nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gilt diese Praxis als aggressiv und damit als unlauter, und zwar selbst dann, wenn sich Herr und Frau Rosenow nicht überreden lassen und wegfahren, ohne eine Zahlung zu leisten.

4. Beispiel
Frau Rouveure ruft einen Klempner, der einen defekten Heizkörper reparieren soll. Dieser erklärt ihr zunächst, die Reparatur werde 80 € kosten. Nach der Reparatur präsentiert er ihr eine Rechnung über 450,90 €. Als sie sich weigert, den Mehrbetrag zu zahlen, unterbricht der Klempner ihre Warmwasserversorgung.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Nach der Richtlinie wäre dieses Verhalten als aggressive Praxis einzustufen. Der Klempner nutzt eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher aus, um ihn auf unzulässige Weise zu beeinflussen.
 

Hemmnisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

5. Beispiel
Die Firma Aran Products, die vier Mitarbeiter beschäftigt, ist auf natürliche Gesundheitsartikel (Seifen, Lotionen, Badeartikel, Kerzen) spezialisiert, die sie selbst aus Extrakten einheimischer Pflanzen herstellt. Die Firma, die ihren Sitz in Westirland hat, ist besonders bei französischen und deutschen Touristen beliebt, die sich sehr für ihre Produkte interessieren und oft fragen, ob ihnen die Waren nicht auch nach Hause geschickt werden könnten. Der Geschäftsführer würde seine Produkte gerne direkt in Frankreich und Deutschland anbieten, unter Umständen über eine Website. Er kennt jedoch die Rechtslage in diesen Ländern nicht und befürchtet, es könnte juristische Schwierigkeiten geben.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Zurzeit sind die nationalen Rechtsvorschriften über Marketing- und Werbepraktiken sehr unterschiedlich. Was in einem Land als lauter gilt, gilt in einem anderen als unlauter. Die Richtlinie enthält einheitliche Bestimmungen darüber, welche Geschäftspraktiken als „unlauter“ anzusehen sind. Das bedeutet, dass Unternehmen jeder Größenordnung künftig Rechtsberatungskosten sparen können, da sie sich nicht mehr mit unbekannten Werbe- und Marketingregelungen vertraut machen müssen und ihre Produkte besser in der gesamten EU vertreiben können.
 

 

 
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