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Studie zu den
Überschneidungen zwischen
Vertragsrecht einerseits und
(a) Delikstrecht sowie (b)
Sachenrecht
andererseits
Im November 2001 schlug
der Rat vor, sich nunmehr auch
den Bereichen der
außervertraglichen Haftung und
des Sachenrechts zuzuwenden (
Bericht
des Rates über die
Notwendigkeit, die Gesetzgebung
der Mitgliedstaaten im Bereich
des Zivilrechts anzugleichen).
Das
Europäische Parlament hat im
November 2001 eine
Resolution
verabschiedet, in
welcher es hervorhebt, dass -
unter anderem - Fragen der
außervertraglichen Haftung
und des Sachenrechts auch auf
EU-Ebene behandelt werden
sollten.
Dokument:
Studie
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