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Die Mitteilung
vom Oktober 2004 legt unter Berücksichtigung der Reaktionen der EU
- Institutionen, der Mitgliedsstaaten und der Interessenvertreter
die Folgemaßnahmen der Kommission zum Aktionsplan aus dem Jahr 2003
dar. Sie stellt das Konzept für die Entwicklung des Gemeinsamen
Referenzrahmens dar, der klare Definitionen von Rechtsbegriffen,
grundlegenden Prinzipien und kohärenten Musterregeln des
Vertragsrechts enthalten wird, und der sich auf den
gemeinschaftlichen Besitzstand der EU und die besten Lösungen in
den Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten stützen wird. Die
Verabschiedung des Gemeinsamen Referenzrahmens, die nach
umfangreichen Konsultationen erfolgen wird, ist für 2009 geplant.
Der Gemeinsame Referenzrahmen soll insbesondere der Kommission als
Werkzeug bei der Entwicklung neuer Vorschläge zur Verbesserung der
Qualität und Kohärenz des bestehenden und zukünftigen
gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU im Bereich des
Vertragsrechts dienen.
Die Mitteilung legt auch die Pläne für die weiteren Schritte
hinsichtlich der anderen im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen
dar: Die Forderung der Ausarbeitung EU-weiter allgemeiner
Geschäftsbedingungen und Überlegungen zur Opportunität eines
optionalen Instruments.
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