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Verbraucher: Alles sonnenklar beim Sonnenschutz
Die Ferienzeit beginnt, und die Europäische Kommission möchte die Verbraucher bei dieser Gelegenheit daran erinnern, wie wichtig der richtige Sonnenschutz ist. Vor allem sollten sie die Etiketten von Sonnenschutzmitteln beachten, die seit einiger Zeit klarer gestaltet sind. Die neuen Kennzeichnungen, darunter ein neues UVA-Logo oder -Siegel auf den Flaschen und das Verbot irreführender Ausdrücke wie „Sunblocker“ oder „völliger Schutz“, sind auf eine Empfehlung der Kommission über Sonnenschutzmittel vom September 2006 zurückzuführen. Außerdem sollten die Verbraucher daran denken, dass Sonnenschutzmittel nur eine von mehreren Maßnahmen zum Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne sein sollten.
Press release
Memo
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Die Urlaubszeit hat begonnen. Genießen Sie die schönste Zeit des Jahres – aber schützen Sie sich vor zu viel Sonne, deren Strahlung auch schon bei geringer Dosis Hautkrebs verursachen kann! Schon im letzten Jahr hat die Kommission darauf hingewiesen, wie wichtig ein ausreichender Schutz vor den gefährlichen UVA- und UVB-Strahlen ist. Achten Sie daher beim Kauf von Sonnenschutzmitteln auf das neue „UVA“-Siegel, das für angemessenen Schutz sowohl vor UVA- als auch vor UVB-Strahlen steht:

Denken Sie mit Beginn der Ferienzeit 2008 ganz bewusst an einen angemessenen Sonnenschutz. HAUTSCHUTZ – IST DOCH SONNENKLAR!
Worüber sollten Sie als Verbraucher Bescheid wissen?
Der Gebrauch von Sonnenschutzmitteln allein reicht nicht aus, um sich angemessen vor der UV-Strahlung der Sonne zu schützen. Weitere Verhaltenstipps:
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Setzen Sie sich in den Stunden der höchsten Strahlenbelastung (normalerweise zwischen 11 und 15 Uhr) nicht übermäßig der Sonne aus. |
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Wenn es nicht möglich ist, die Sonne zu meiden, schützen Sie sich durch angemessene Bekleidung: T-Shirts, Hüte und Sonnenbrillen bieten zusätzlichen Schutz. |
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Setzen Sie Babys und Kleinkinder nicht direkt der Sonne aus. |
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Tragen Sie Sonnenschutzmittel in ausreichender Menge auf. Die richtige Anwendung des Mittels ist ebenso wichtig wie die Wahl des Produkts.
Um den durch den Lichtschutzfaktor angegebenen Schutz zu erreichen, muss eine Menge von 2 mg/cm² aufgetragen werden. Dies entspricht etwa 36 Gramm (6 Teelöffel) Sonnencreme für den
Körper eines Erwachsenen. Zurzeit tragen die Verbraucher in der Regel nur etwa die Hälfte dieser Menge auf. Nach dem Schwimmen oder Abtrocknen müssen Sie sich erneut eincremen, um den Schutz zu erhalten. Die Piktogramme sollen Sie an diese und andere Fakten und Zahlen erinnern. |
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Gebrauchen Sie Sonnenschutzmittel, die sowohl vor UVA- als auch vor UVB-Strahlung schützen. |
Pressemitteilung: Damit beim Sonnenschutz alles sonnenklar ist!
Weitere Informationen:
Regeln für die Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln in der EU
Klicken Sie hier, um die Piktogramme in hoher Auflösung herunterzuladen (.ai)
Weitere Informationen in Ihrem Land:
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