Staatliche Beihilfen
Zusammenstellung der geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen
Stand 29. Januar 2013
Dieser Abschnitt bietet die Möglichkeit, die EU-Vorschriften über geltende staatliche Beihilfen in einer einzigen Datei zu konsultieren und herunterzuladen. Es ist möglich, alle oder nur einen bestimmten Abschnitt herunterzuladen - siehe die Liste der nachfolgenden Abschnitte. Diese Sammlung enthält die Rechtsvorschriften für die verarbeitende Industrie und Dienstleistungen. Sie enthält keine spezifischen Bestimmungen für die Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und Kohle.
Bitte beachten Sie, dass es für die Prüfung rechtswidriger Beihilfen erforderlich sein kann, alte Rahmenbestimmungen oder Leitlinien anzuwenden, da die Kommission die zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe geltenden Vorschriften anwenden soll. Diese alten Bestimmungen können in der Archive - Datei des Abschnitts Gesetzgebung konsultiert werden.
Die Zusammenstellung ist derzeit in Englisch, Deutsch und Französisch verfügbar.
Inhaltsverzeichnis 
A. Bestimmungen des Vertrags ûber Staatliche Beihilfen 
B. Allgemeine Verfahrensregeln 
C. Ermächtigungsverordnung und allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 
D. Vorübergehend anwendbare Regeln als Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise 
E. Horizontale Bestimmungen 
F. Sektorspezifische Bestimmungen 
G. Besondere Beihilfeinstrumente 
H. Referenz- und Abzinsungssätze und bei Rückforderungen angewandte Zinssätze 
I. Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen 
J. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) 
Änderungen zu früheren Versionen
| Datum der letzten Aktualisierung |
Änderungen |
| 29.01.2013 |
Sektion F.7.1 ersetzt - Mitteilung der Kommission — Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau. Sektion G.3.1 ersetzt - Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Text von Bedeutung für den EWR). Sektion G.3.1.1 hinzugefügt - Mitteilung der Kommission zur Änderung des Anhangs der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Text von Bedeutung für den EWR). Sektion G.3.2 bis G.3.5 gelöscht
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| 2.10.2012 |
Sektion E.8.3 hinzufgefügt - Mitteilung der Kommission betreffend die Verlängerung der Anwendbarkeit der Leitlinien der Gemeinschaft vom 1. Oktober 2004 für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten |
| 1.07.2012 |
Sektion E.6.3 hinzugefügt - Mitteilung der Kommission — Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012 |
| 1.05.2012 |
Sektion J.4 hinzugefügt - Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen |
| 9.01.2012 |
Sektion F.5.1 ersetzt - Rahmenbestimmungen über Beihilfen für den Schiffbau
Sektionen F.5.2 bis F.5.4 gelöscht
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| 3.2.2012 |
Sektion J.1.2 entfernt- Mitteilung der Kommission zur Änderung der Geltungsdauer der Mitteilung der Kommission — Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden. Sektion J.1 ersetzt- Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Sektion J.2 ersetzt - Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind. Sektion J.3 hinzugefügt - Mitteilung der Kommission — Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011) |
| 14.12.2011 |
Sektion J 1.2 hinzufgefügt - Mitteilung der Kommission zur Änderung der Geltungsdauer der Mitteilung der Kommission — Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden |
| 01.03.2011 |
Sektion E 4.3 aktualisiert (Regionale Hilfe). Sektionen D 1.4, D 2.5 (Vorübergehender Unionsrahmen für staatliche Beihilfen in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise), E. 7.1.1 (Risikokapital), F 8.1-F 8.7 (Transport), F 9.1 (Kohle), G 3.5 (Exportkreditversicherung) hinzugefügt
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| 21.01.2010 |
21.01.2010 Sektion B.2.1.1 hinzugefügt - Verordnung (EG) Nr. 1125/2009 der Kommission vom 23. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags hinsichtlich ihres Anhangs I Teil III.2, Teil III.3 und Teil III.7. Sektionen E.2.2 und E.3.2 aktualisiert. |
| 15.12.2009 |
Sektion D.1.3 hinzugefügt - Mitteilung der Kommission Änderung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise |
| 01.12.2009 |
Abschnitt A nach Inkrafttreten des Lissabonvertrages am 1. Dezember 2009 entsprechend angepasst |
| 19.11.2009 |
Korrigendum/Korrektur in Sektion B3.1 eingefügt |
| 04.11.2009 |
Sektion 1.2 hinzufgefügt - Mitteilung der Kommission im Hinblick auf die Änderung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise |
| 30.10.2009 |
Erste Veröffentlichung auf Deutsch |
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