Einreichen einer Beschwerde
Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts verstößt.
Das von uns zur Verfügung gestellte Beschwerdeformular
[< 74 KB] wird für das Einreichen einer Beschwerde empfohlen, muss jedoch nicht zwingend verwendet werden.
Eine Beschwerde kann der Europäischen Kommission in Form eines einfachen Briefs oder einer E-Mail-Nachricht übermittelt werden. Es liegt jedoch im Interesse desjenigen, der sich beschwert (Beschwerdeführer), möglichst viele relevante Angaben zu machen.
Überflüssige persönliche Angaben sollten aber vermieden werden.
Das ausgefüllte Formular ist auf dem normalen Postweg an folgende Anschrift zu senden:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
zu Hd. der Generalsekretärin
B-1049 Brüssel
BELGIEN
Das ausgefüllte Formular kann ebenfalls in einer der Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten abgegeben werden.
Die Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Gemeinschaftsrecht betrifft.


