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18/07/2014

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Industrie und Unternehmertum

Globalisierung

Globalisierung als Chance

Globalisierung ist eine Chance. Die Nachteile, die es sicher gibt, können durch die vielfältigen Vorteile echter offener Auslandsmärkte aufgewogen werden: Unternehmen profitieren von niedrigeren Zöllen, gemeinsamen Normen, harmonisierten Verwaltungsverfahren und neuen Möglichkeiten, sich an öffentlichen Aufträgen im Ausland zu beteiligen. Dies kann uns der Vision eines weltweiten gemeinsamen Marktes näherbringen, wo die Vorteile des europäischen Binnenmarkts auf globale Ebene ausgeweitet und vervielfacht werden. Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, dieses Potenzial zu nutzen.

So ist sie beispielsweise bei der Reform des UN-Wirtschaftsabkommens über internationale Regelungen für Kraftfahrzeuge von 1958 federführend. Bei dieser Initiative arbeiten die 27 EU-Länder, vertreten durch die Kommission, sowie Japan, die Russische Föderation, Südkorea, Südafrika und Australien zusammen. Diese Länder haben sich auf harmonisierte Sicherheits- und Umweltschutzregelungen für Kraftfahrzeuge geeinigt, die die mit der Befolgung von Rechtsvorschriften verbundenen Kosten für Autohersteller vermindern und Größenvorteile ermöglichen.

"Globalisierung ist eine der Lösungen für die Krise der Europäischen Union und nicht das Problem. Um ihr Potenzial zu nutzen, müssen wir mit unseren Handelspartnern gemeinsame Normen und harmonisierte Verfahren entwickeln und so konkrete Hindernisse ausräumen, die unseren Unternehmen den echten Zugang zu ausländischen Märkten verbauen."

Die unter der Federführung der Kommission erarbeiteten Reformvorschläge zielen darauf ab, eine weltweite Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge  einzuführen – nach dem Prinzip „einmal getestet, überall in der Welt akzeptiert“. Dies bedeutet, dass in Zukunft jedes in Einklang mit diesen Regelungen hergestellte Kraftfahrzeug in jedem Land, das Mitglied der Initiative ist, vermarktet werden kann. Die EU unterstützt diese Initiative auch, indem sie bilaterale Freihandelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern aushandelt, sodass weitere nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt werden. 

In Kürze beginnt eine weitere Runde bilateraler Gespräche mit so wichtigen Partnern wie den Vereinigten Staaten und Japan. Die EU kann in der aktuellen Phase der Globalisierung viel gewinnen, aber nur wenn es bei den neuen Abkommen nicht allein um die Senkung oder Abschaffung von Zöllen geht. Wir müssen alle verbleibenden Hindernisse beseitigen, die den Zugang zu Drittmärkten behindern.

Um dies zu erreichen, müssen wir vor allem die Zusammenarbeit mit den EU-Handelspartnern in den Bereichen Normen, Produktregeln und Verwaltungsverfahren vertiefen. Die Entwicklung gemeinsamer Industrienormen, die Abschaffung von kollidierenden Vorschriften und die Harmonisierung bürokratischer Verfahren müssen oberste Priorität haben. Aufgrund von administrativen oder technischen Hemmnissen mühen sich die europäischen Hersteller zu häufig damit ab, Zugang zu ausländischen Märkten zu erhalten. Kleine Unterschiede bei Vorschriften und Normen verursachen hohen wirtschaftlichen Schaden zum Nachteil unserer Industrie, indem Auslandsverkäufe verhindert oder kostenintensive Anpassungen von Montagebändern erzwungen werden.

Vor allem große Produzenten haben die Ressourcen, ihre Produkte an die verschiedenen rechtlichen und technischen Umfelder anzupassen. Kleinere Akteure wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden oft um die Vorteile gebracht, die der Zugang zu Drittmärkten bietet. Die Kommission möchte dies ändern.

Offene Märkte sollten EU-Unternehmen auch Zugang zu öffentlichen Projekten im Ausland verschaffen. In den meisten Ländern außerhalb der EU belaufen sich die gesamten Staatausgaben auf 15–20 % des BIP, jedoch steht nur ein sehr begrenzter Teil dieser Ausgaben auch ausländischen Unternehmen offen. Während in der EU fast 85 % des öffentlichen Auftragswesen geöffnet sind (im Gesamtwert von über 350 Milliarden Euro), werden in den USA nur zu 32 % der öffentlichen Aufträge ausländischen Bietern angeboten (im Gesamtwert von weniger als 180 Milliarden Euro). In Japan haben ausländische Unternehmen nur zu 28 % der öffentlichen Aufträge Zugang (im Wert von 27 Milliarden Euro). Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, diese Situation zu ändern und auf dem Grundsatz echter Gegenseitigkeit neue, dauerhafte Beziehungen aufzubauen.

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Letzte Aktualisierung: 18/07/2014 |  Seitenanfang