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17/11/2014

Ethik und Integrität im europäischen öffentlichen Dienst

 

Grundprinzipien

Berufsethik, Integrität und bessere Verwaltungspraxis sind wichtige Grundsätze für die Arbeit der europäischen Institutionen. Die Arbeit der Beamten wirkt sich unmittelbar auf das Leben der Bürger aus, denn Beamte gestalten politische Maßnahmen, führen Verhandlungen durch, bestimmen den Einsatz verschiedener öffentlicher Mittel und haben Zugang zu sensiblen Informationen. Die Bürger haben das Recht, ethisches Verhalten und Integrität von ihnen zu fordern. Der Ruf der europäischen Institutionen, ihre Leistungsfähigkeit und das politische Schicksal der Amtsinhaber hängen davon ab.

 

Die Grundregeln für die EU-Beamten sind in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt, vor allem im Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für sonstige Bedienstete. Diese Regeln gewährleisten, dass alle bei der EU Beschäftigten unparteiisch, loyal, diskret und integer ihre Arbeit verrichten. Wer diesen Prinzipien zuwiderhandelt, kann von den Institutionen selbst, oder im Falle einer Straftat auch im Rahmen der Gesetze des jeweiligen Landes eine Strafe auferlegt bekommen.

Vertrauen in EU-Institutionen aufbauen

Zum Aufbau von Vertrauen ergreift die Kommission folgende Maßnahmen:

  • Förderung einer transparenten Verwaltungspraxis im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative,
  • Unterstützung bei der Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens auf alle neuen Institutionen und Einrichtungen der Union,
  • Förderung bewährter Verfahren bei den Verhaltensregeln für Mitarbeiter,
  • kontinuierliche Verstärkung der internen Rechnungsprüfungen und Kontrollen, um Risiken zu entdecken, zu kontrollieren und – sofern möglich – zu beseitigen,
  • Bekämpfung von Betrug und Korruption bei der Verwaltung von Finanzmitteln durch Beschäftigte oder Institutionen und Durchführungspartner,
  • Abstimmung ihres Vorgehens mit den Mitgliedstaaten und den weltweiten Partnern.

Berufsethik in der Kommission

Die berufsethischen Kernregeln für die Mitarbeiter der Kommission sind im Beamtenstatut festgehalten. Überdies hat die Kommission interne Vorschriften verabschiedet, die die Anwendung des Statuts im Einzelnen regeln.

Im Einklang mit international bewährten Verfahren strebt die Kommission ein auf Grundsätzen beruhendes berufsethisches System an, da nicht alle Situationen durch Regeln und Verordnungen abgedeckt werden können. Ethische Prinzipien sind die Grundlage für angemessene Verhaltensregeln.

Das Beamtenstatut und die internen Durchführungsbestimmungen werden durch den Kodex für gute Verwaltungspraxis ergänzt. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter kontinuierlich für berufsethische Fragen sensibilisiert. („Ethik-Tage“ für die gesamte Kommission oder einzelne Dienste, Schulungen für alle Mitarbeiter oder Zielgruppen wie neu eingestellte Beamte oder Führungspersonal, ein Netz von „Ethik-Korrespondenten“ in jedem Dienst für die Befassung mit praktischen Fragen, umfassende Online-Informationen für das Personal).

Im März 2008 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Förderung der Berufsethik in der Kommission an. Darin geht es vor allem um die Schulung des Urteilsvermögens der Mitarbeiter, die in die Lage versetzt werden sollen, im Einzelfall ethisch korrekt zu reagieren und sich Problemen zu stellen. Dies erfordert die Festlegung gemeinsamer Standards, wobei erreicht werden soll, dass alle Beteiligten dieselben ethischen Reflexe entwickeln. Von dieser Strategie verspricht sich die Kommission mehr Flexibilität, eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und eine stärkere Wirksamkeit von Sanktionen.

 

Förderung der Berufsethik

Die Kommission hat drei Maßnahmen zur Förderung der Berufsethik ergriffen:

  • Bewusstseinsbildung – Erörterung und Veröffentlichung von berufsethischen Grundsätzen, Einrichtung einer thematischen Website sowie Schulungsprogramme für bestimmte Gruppen von Bediensteten.
  • Schaffung einer „Ethik-Infrastruktur“ mit „Ethik-Korrespondenten“, die als Kontaktpersonen fungieren sowie ein zentrales elektronisches Genehmigungssystem für unterschiedliche Bereiche.
  • Klarstellung bestimmter Vorschriften – die bestehenden Vorschriften sind im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Geschenke, Vergünstigungen und Nebentätigkeiten.


Förderung einer guten Verwaltungspraxis

Um eine gute Verwaltungspraxis zu fördern, hat die Kommission in den letzten Jahren folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Modernisierung verschiedener Verwaltungsverfahren, des Beamtenstatuts sowie der internen Systeme für Kontrolle und Rechnungsführung,
  • Entwicklung eines neuen Rechnungsführungssystems,
  • Schaffung eines für ihr Personal zuständigen Untersuchungs- und Disziplinaramts (IDOC), um Verletzungen ethischer Grundsätze durch das Personal zu untersuchen,
  • Verpflichtung des Personals zur Meldung mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten an die Hierarchie ihrer Institutionen und Einrichtung einer Stelle, der die Beschäftigten mutmaßliche Missstände unbesorgt melden können, und wo sie gegebenenfalls Schutz erhalten.


Laufende Arbeiten

Eine vergleichende Studie (en ) über Verhaltenskodizes für Inhaber öffentlicher Ämter wurde 2007veröffentlicht.

Ethische Regeln und Standards für öffentlich Bedienstete – Pressemitteilung IP/07/1901

Nützliche Links:

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Letzte Aktualisierung: 22/10/2014 |  Seitenanfang