Europäische Kommission EJN Vereinfachte und beschleunigte Verfahren
Rechtsordnung
Gerichtsorganisation
Rechtsberufe
Prozesskostenhilfe
Gerichtliche Zuständigkeit
Klage vor Gericht
Prozessuale Fristen
Anwendbares Recht
Zustellung von Schriftstücken
Beweisaufnahme und Beweismittel
Vorläufige Maßnahmen und Sicherungs-
Vollstreckung von Gerichts-
Vereinfachte und beschleunigte Verfahren
Scheidung
Elterliche Verantwortung
Unterhaltsansprüche
Insolvenz
Alternative Verfahren zur Streitbeilegung
Entschädigung der Opfer von Straftaten
Automatische BearbeitungDie Vereinfachung der Vorschriften betrifft alle Stufen des Verfahrens, z. B. die Form der Klageeinreichung und die Frage eines etwaiges Anwaltszwangs. Auch die Regelungen zum zeitlichen Rahmen für das Vorbringen der Parteien, zur Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme sind vereinfacht. Ebenso die Bestimmungen zu einer möglichen Schlichtung, zur Frage, welcher Partei die Gerichtskosten aufzuerlegen sind und zur Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Alle Mitgliedstaaten sind bemüht, die Eintreibung unbestrittener Forderungen zu beschleunigen. Zum Teil geschieht dies hauptsächlich durch Versäumnisurteile. Allerdings hat die Mehrzahl der Mitgliedstaaten ein so genanntes Mahnverfahren eingeführt, das sich als besonders wertvolles Instrument zur raschen und kostengünstigen Durchsetzung unbestrittener Forderungen erwiesen hat. Bei diesem rein schriftlichen Verfahren wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt, der die Aufforderung enthält, die Schuld zu begleichen oder dem Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen. Wenn der Antragsgegner beides unterlässt, wird der Mahnbescheid zum vollstreckbaren Titel. Nur ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid leitet das Verfahren in den normalen Zivilprozess über. Es kommt also hier zur Umkehr der Verfahrensinitiative, denn die Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens obliegt dem Adressaten des Mahnbescheids.
In einigen Mitgliedstaaten bestehen auch Verfahren für „Bagatellsachen“, die in bestimmten Punkten vereinfacht sind. Dabei wird vielfach die Klageeinreichung erleichtert, etwa durch ein vorgeschriebenes Formular. Die Vorschriften für die Beweisaufnahme sind gelockert, und bisweilen kann das ganze Verfahren schriftlich abgewickelt werden. Zudem besteht keine oder nur eine eingeschränkte Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
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Zuletzt aktualisiert am 17-11-2006

