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Zuletzt aktualisiert am 29-07-2004
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Vereinfachte und beschleunigte Verfahren - Österreich

 

INHALTSVERZEICHNIS

Mahnverfahren Mahnverfahren
1. Besteht ein vereinfachtes Verfahren für Zahlungsansprüche, die voraussichtlich unbestritten bleiben? 1.
1.1. Zum Anwendungsbereich des Mahnverfahrens 1.1.
a) Für welche Rechtssachen kann das Mahnverfahren in Anspruch genommen werden? a)
b) Besteht für das Mahnverfahren eine Streitwertbegrenzung? b)
c) Ist die Einbringung im Mahnverfahren zwingend oder fakultativ? c)
d) Kann das Mahnverfahren in Anspruch genommen werden, wenn der Beklagte in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat lebt? d)
1.2. Zur gerichtlichen Zuständigkeit 1.2.
1.3. Zu den formellen Voraussetzungen 1.3.
a) Sind Mahnklagen verpflichtend in einer standardisierten Form einzubringen? a)
b) Besteht für das Mahnverfahren Anwaltspflicht? b)
c) Wie detailliert muss ich den mit Mahnklage geltend gemachten Anspruch darlegen? c)
d) Muss ich für den in der Mahnklage geltend gemachten Anspruch Beweise vorlegen? Welche Urkunden sind zulässige Beweismittel? d)
1.4. Zur Ablehnung der Erlassung eines Zahlungsbefehls 1.4.
1.5. Zu den Rechtsmitteln 1.5.
1.6. Zu den Einspruchsmöglichkeiten 1.6.
1.7. Zu den Folgen des Einspruchs 1.7.
1.8. Zu den Folgen der Unterlassung eines Einspruchs 1.8.
a) Was geschieht, wenn es der Beklagte unterlässt, einen Einspruch zu erheben? Unter welchen Voraussetzungen wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar? a)
b) Kann gegen den Zahlungsbefehl ein sonstiges Rechtsmittel erhoben werden? b)
Bagatellverfahren Bagatellverfahren
1. Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen? 1.
1.1. Zum Anwendungsbereich des Bagatellverfahrens 1.1.
1.2. Ist das Verfahren zwingend oder fakultativ? 1.2.
1.3. standardisierte Form 1.3.
1.4. Hilfestellung 1.4.
1.5. Beweisregeln für das Bagatellverfahren 1.5.
1.6. schriftliche oder müntcliche Verfahren 1.6.
1.7. Bei den Urteilsausfertigungen 1.7.
1.8. Kostenersatz 1.8.
1.9. Welche Rechtsmittel können gegen eine im Bagatellverfahren erlassene Entscheidung ergriffen werden? 1.9.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind über das Bundesministerium für Justiz erhältlich. Die österreichischen Gesetze und Verordnungen sind im Rechtsinformationssystem des Bundes erhältlich.

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