Zuletzt aktualisiert am 02-11-2006
Elterliche Verantwortung - Malta
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INHALTSVERZEICHNIS
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| 1. |
Was bedeutet der Ausdruck „Elterliche Verantwortung” (auch: elterliche Sorge) in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Sorgeberechtigten?
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| 2. |
Wem obliegt in der Regel die elterliche Verantwortung für ein Kind? (grundsätzlich den Eltern gemeinsam, solange sie zusammenleben; sie kann auch der Mutter obliegen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
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| 3. |
Kann eine andere Person dazu bestimmt werden, das Sorgerecht anstelle der Eltern auszuüben, wenn diese entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die elterliche Verantwortung für ihr Kind ordnungsgemäß wahrzunehmen? (oder ein Vormund bestellt werden, wenn die Eltern verstorben sind oder das Sorgerecht nicht ausüben können?)
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| 4. |
Wie wird die elterliche Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn die Eltern sich scheiden lassen oder getrennt leben? (einvernehmlich oder in einem Gerichtsverfahren)
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| 5. |
Wenn die Eltern eine Sorgerechtsvereinbarung treffen, welche Formerfordernisse sind einzuhalten, damit diese Vereinbarung rechtsgültig ist? (z. B. Genehmigung durch eine Behörde oder ein Gericht)
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| 6. |
Wenn sich die Eltern über die Frage der elterlichen Sorge nicht einigen können, welche Alternativmöglichkeiten bestehen, um strittige Fragen ohne Anrufung des Familiengerichts zu lösen? (z. B. Mediation)
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| 7. |
Wenn die Eltern das Familiengericht anrufen, über welche Angelegenheiten kann der Richter im Sinne des Kindeswohls entscheiden? (z. B. Wohnsitz des Kindes, Übertragung des Sorgerechts auf beide Eltern oder einen Elternteil, Besuchs-/Umgangsrechte der Eltern, Kindesunterhalt, Wahl der Schule, Name des Kindes usw.)
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| 8. |
Entscheidet das Familiengericht, dass das Sorgerecht für das gemeinsame Kind einem Elternteil allein übertragen wird, ist dies schon gleichbedeutend damit, dass dieser Elternteil alle Entscheidungen über die Angelegenheiten des Kindes allein und ohne vorhergehende Befragung des anderen Elternteils treffen kann? (z. B. Umzug mit dem Kind an einen anderen Wohnort im Inland, Umzug mit dem Kind ins Ausland, Wahl der Schule usw.)
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| 9. |
Entscheidet das Familiengericht, dass das Sorgerecht für das Kind beiden Eltern gemeinsam zusteht, welche Konsequenzen ergeben sich für die Praxis?
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| 10. |
Bei welchem Gericht (oder welcher Behörde) können Sorgerechtsanträge gestellt werden? Welche Formerfordernisse sind einzuhalten und welche Dokumente sind dem jeweiligen Antrag beizufügen?
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| 11. |
Welches Verfahren kommt in diesen Fällen zur Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?
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| 12. |
Gibt es Prozesskostenhilfe zur Deckung der Verfahrenskosten?
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| 13. |
Kann ein Rechtsmittel gegen Sorgerechtsentscheidungen eingelegt werden?
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| 14. |
Erweist es sich unter Umständen als notwendig, eine Sorgerechtsentscheidung durch ein Gericht vollstrecken zu lassen, welches Gericht ist in solchen Fällen anzurufen und welches Verfahren dabei einzuhalten?
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| 15. |
Was ist zu unternehmen, um eine Sorgerechtsentscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in Malta anerkennen und vollstrecken zu lassen? Welches Verfahren ist dabei einzuhalten?
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| 16. |
Welches Gericht ist anzurufen, um sich gegen die Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung, die durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ergangen ist, in Malta zur Wehr zu setzen? Welches Verfahren ist dabei einzuhalten?
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| 17. |
Welches Recht wendet das Familiengericht in einem Sorgerechtsverfahren an, wenn das Kind oder die Parteien ihren Wohnsitz nicht in Malta oder wenn sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben? (Erläuterungen zum Kollisionsrecht).
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1. Was bedeutet der Ausdruck „Elterliche Verantwortung” (auch: elterliche Sorge) in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Sorgeberechtigten?
Praktisch
gesehen ist darunter die Pflege, die Betreuung, die Erziehung und der
Unterhalt von Kindern sowie die Verwaltung des ihnen gehörenden Eigentums zu
verstehen.
2. Wem obliegt in der Regel die elterliche Verantwortung für ein Kind? (grundsätzlich den Eltern gemeinsam, solange sie zusammenleben; sie kann auch der Mutter obliegen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
Grundsätzlich
obliegt die elterliche Verantwortung den Eltern gemeinsam. Eine
unverheiratete Mutter übt das Sorgerecht allein aus, wenn der Vater die
Geburt nicht gemeinsam mit der Mutter des Kindes eintragen lässt. Lässt der
Vater die Geburt eintragen, steht auch ihm das Sorgerecht zu.
3. Kann eine andere Person dazu bestimmt werden, das Sorgerecht anstelle der Eltern auszuüben, wenn diese entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die elterliche Verantwortung für ihr Kind ordnungsgemäß wahrzunehmen? (oder ein Vormund bestellt werden, wenn die Eltern verstorben sind oder das Sorgerecht nicht ausüben können?)
Das Gericht
kann einem Pfleger das Sorgerecht übertragen. Überdies haben die Eltern das
Recht, einen Pfleger zu benennen, der im Falle ihres Ablebens das Sorgerecht
ausübt.
4. Wie wird die elterliche Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn die Eltern sich scheiden lassen oder getrennt leben? (einvernehmlich oder in einem Gerichtsverfahren)
Wenn sich die
Eltern trennen, ohne eine außerordentliche oder gerichtliche Einigung erzielt
zu haben, werden sie vom Gericht an eine entsprechende Dienststelle
verwiesen. Dort erfolgt eine Untersuchung durch geschulte und erfahrene
Sozialarbeiter, die – je nach Schwierigkeit des Sachverhalts – neben den
Eltern und Kindern auch andere Familienangehörige, Lehrer und weitere mit dem
Fall vertraute Fachkräfte befragen. Der zuständige Richter fällt seine
Entscheidung auf der Grundlage des von den Sozialarbeitern vorgelegten
Berichts. Die Eltern können die Angelegenheit auch durch Mediation regeln.
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5. Wenn die Eltern eine Sorgerechtsvereinbarung treffen, welche Formerfordernisse sind einzuhalten, damit diese Vereinbarung rechtsgültig ist? (z. B. Genehmigung durch eine Behörde oder ein Gericht)
Rechtsgültig
wird eine Vereinbarung über die gesetzliche Trennung, in der das Sorgerecht
geregelt wird, durch Eintragung in das öffentliche Register und Bestätigung
durch das Gericht.
6. Wenn sich die Eltern über die Frage der elterlichen Sorge nicht einigen können, welche Alternativmöglichkeiten bestehen, um strittige Fragen ohne Anrufung des Familiengerichts zu lösen? (z. B. Mediation)
Es kann ein
Mediator eingeschaltet werden. Leistungen dieser Art werden vom maltesischen
Staat kostenlos erbracht, solange die Parteien die vom gewählten Mediator
festgesetzten Termine einhalten. Es können auch private Vermittler
herangezogen werden, die allerdings kostenpflichtig sind.
7. Wenn die Eltern das Familiengericht anrufen, über welche Angelegenheiten kann der Richter im Sinne des Kindeswohls entscheiden? (z. B. Wohnsitz des Kindes, Übertragung des Sorgerechts auf beide Eltern oder einen Elternteil, Besuchs-/Umgangsrechte der Eltern, Kindesunterhalt, Wahl der Schule, Name des Kindes usw.)
Der Richter
kann über den Wohnsitz des Kindes, die Übertragung des Sorgerechts auf beide
Eltern oder einen Elternteil, die Besuchs- und Umgangsrechte und die
Unterhaltspflichten entscheiden, des Weiteren über die Frage, ob der nicht
sorgeberechtigte Elternteil bei wichtigen Entscheidungen zum Wohle des Kindes
befragt werden muss, sowie über andere Angelegenheiten, die von den Parteien
in ihren Anträgen und Erwiderungen vorgebracht werden und die nach Ansicht
des Gerichts für das Wohl des Kindes von Bedeutung sind.
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8. Entscheidet das Familiengericht, dass das Sorgerecht für das gemeinsame Kind einem Elternteil allein übertragen wird, ist dies schon gleichbedeutend damit, dass dieser Elternteil alle Entscheidungen über die Angelegenheiten des Kindes allein und ohne vorhergehende Befragung des anderen Elternteils treffen kann? (z. B. Umzug mit dem Kind an einen anderen Wohnort im Inland, Umzug mit dem Kind ins Ausland, Wahl der Schule usw.)
Es kommt nur
selten vor, dass das Gericht das Sorgerecht einem Elternteil allein
überträgt, doch wenn dies der Fall ist, kann der Sorgeberechtigte alle
wichtigen Angelegenheiten des Kindes selbst entscheiden, ohne den anderen
Elternteil zu befragen, solange andere elterliche Rechte wie Umgangsrechte
dadurch nicht beeinträchtigt werden.
9. Entscheidet das Familiengericht, dass das Sorgerecht für das Kind beiden Eltern gemeinsam zusteht, welche Konsequenzen ergeben sich für die Praxis?
In der Praxis
bedeutet dies, dass das Kind jeweils für einen bestimmten von den Eltern
vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Zeitraum bei dem einen oder dem
anderen Elternteil wohnt. Überdies müssen alle das Kind betreffenden
Entscheidungen einvernehmlich
getroffen werden.
10. Bei welchem Gericht (oder welcher Behörde) können Sorgerechtsanträge gestellt werden? Welche Formerfordernisse sind einzuhalten und welche Dokumente sind dem jeweiligen Antrag beizufügen?
In der Regel
wird die Frage des Sorgerechts im Rahmen des Verfahrens über die gesetzliche
Trennung entschieden. Wenn keine Einigung auf dem Wege der Mediation erfolgt,
ist sie Bestandteil des Antrags auf gesetzliche Trennung, der beim
Familiengericht eingereicht wird. Ansonsten muss beim Familiengericht ein
gesonderter Antrag gestellt werden.
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11. Welches Verfahren kommt in diesen Fällen zur Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?
Zur Behandlung
des Antrags wird ein Termin festgesetzt. Bei der mündlichen Verhandlung hört
der Richter die Parteien und die von ihnen geladenen Zeugen an. Das Gericht
kann auch Sozialarbeiter und Psychologen damit beauftragen, einen Bericht
über das Kind vorzulegen, wenn es dies für erforderlich hält. Ein solcher
Bericht wird von gerichtlich benannten Sachverständigen verfasst, die zuvor
die Eltern, das Kind und andere mit dem Sachverhalt vertraute Fachleute
befragen. Wenn die den Antrag stellende Partei triftige Gründe für eine
dringliche Behandlung vorbringt, wird entsprechend verfahren, doch hängt dies
auch davon ab, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist.
12. Gibt es Prozesskostenhilfe zur Deckung der Verfahrenskosten?
Prozesskostenhilfe ist verfügbar, sofern die betreffende Person die dafür geltenden Voraussetzungen laut Artikel 912 des Maltese Code of Organization and Civil Procedure erfüllt (siehe “Prozesskostenhilfe - Malta”).
13. Kann ein Rechtsmittel gegen Sorgerechtsentscheidungen eingelegt werden?
Rechtsmittel
können nur eingelegt werden, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, was
z. B. der Fall wäre, wenn das Gericht einer Partei ohne triftigen Grund
das Recht auf Ladung eines Zeugen verweigert.
14. Erweist es sich unter Umständen als notwendig, eine Sorgerechtsentscheidung durch ein Gericht vollstrecken zu lassen, welches Gericht ist in solchen Fällen anzurufen und welches Verfahren dabei einzuhalten?
Wenn ein
Sorgeberechtigter dieses Recht mangelhaft ausübt und beispielsweise den
Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann ein Antrag beim Familiengericht
gestellt werden, der unverzüglich behandelt wird.
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15. Was ist zu unternehmen, um eine Sorgerechtsentscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in Malta anerkennen und vollstrecken zu lassen? Welches Verfahren ist dabei einzuhalten?
Um die Sorgerechtsentscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaates vollstrecken zu lassen, müssen die laut EU-Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung erforderlichen Schriftstücke angefordert werden. Es ist ein Antrag bei der First Hall des Civil Court zu stellen, dem eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung und eine Kopie der vom Gericht oder einer Behörde des Ursprungsmitgliedstaats ausgestellten Bescheinigung (Anhang 1 der EU-Verordnung Nr. 2201/2003) beizufügen ist. Auch muss zum Zwecke der Benachrichtigung eine Anschrift angegeben werden. Alle Schriftstücke sind in Maltesisch oder Englisch zu übersetzen.
16. Welches Gericht ist anzurufen, um sich gegen die Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung, die durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ergangen ist, in Malta zur Wehr zu setzen? Welches Verfahren ist dabei einzuhalten?
Wer die Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung des Gerichts eines anderen Mitgliedstaates anfechten will, muss einen Antrag bei der First Hall des Civil Court stellen. Es gilt das Verfahren, das dafür in der EU-Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgesehen ist.
17. Welches Recht wendet das Familiengericht in einem Sorgerechtsverfahren an, wenn das Kind oder die Parteien ihren Wohnsitz nicht in Malta oder wenn sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben? (Erläuterungen zum Kollisionsrecht).
Grundsätzlich
ist das Recht des Landes maßgebend, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat.
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