Europäische Kommission EJN Elterliche Verantwortung
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Automatische BearbeitungDie Personen, denen die elterliche Verantwortung für ein Kind zusteht, können dementsprechend als "Träger der elterlichen Verantwortung" bezeichnet werden. In der Regel steht die elterliche Verantwortung den Eltern des Kindes zu. Sind die Eltern jedoch verstorben oder können oder dürfen sie nicht mehr für ihr Kind sorgen, kann das Sorgerecht einer anderen Person übertragen werden. Das kann ein Verwandter des Kindes sein, ein andere dritte Person oder eine Institution.
Solange die Eltern zusammenleben, üben sie die elterliche Verantwortung nach dem Gesetz gewöhnlich gemeinsam aus. Lassen sich die Eltern hingegen scheiden oder trennen sie sich, müssen sie entscheiden, in welcher Weise sie die elterliche Verantwortung in Zukunft wahrnehmen. Die Eltern können beschließen, dass das Kind entweder bei einem Elternteil wohnt oder abwechselnd bei beiden Elternteilen. Wohnt das Kind bei einem Elternteil, hat der andere Elternteil normalerweise das Recht, das Kind zu bestimmten Zeiten zu besuchen. Die Eltern können darüber einvernehmlich entscheiden oder die Entscheidung einem Gericht überlassen.
Wenn ein Gericht mit der Frage befasst wird, entscheidet es zunächst, welchem Elternteil das Sorgerecht zusteht. Der Sorgeberechtigte entscheidet dann unter anderem, wo das Kind leben wird. Das Gericht kann das Sorgerecht beiden Elternteilen zusprechen (gemeinsames Sorgerecht) oder nur einem Elternteil (alleiniges Sorgerecht). Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, wird dem anderen Elternteil in der Regel das Recht eingeräumt, das Kind zu bestimmten Seiten zu besuchen (Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht).
Das Umgangs- und Besuchsrecht ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Wenn sie die Fahnen der Mitgliedstaaten anklicken, erhalten Sie weitere Informationen über die einschlägigen Bestimmungen.
In manchen Fällen ist die Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich. Seit dem 1. März 2001 wird dies durch eine Verordnung des Rates geregelt. Am 3. Mai 2002 hat die Kommission ferner einen Vorschlag zur Regelung der elterlichen Verantwortung vorgelegt. Mehr erfahren Sie, wenn Sie das Feld "Gemeinschaftsrecht" anklicken.
Zum Thema "elterliche Verantwortung" gibt es eine Reihe internationaler Übereinkommen.
Näheres erfahren Sie, wenn Sie das Feld "Internationales Recht" anklicken.
Zuletzt aktualisiert am 29-07-2004

