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Vollstreckung von Gerichts-
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Elterliche Verantwortung
Unterhaltsansprüche
Insolvenz
Alternative Verfahren zur Streitbeilegung
Entschädigung der Opfer von Straftaten
Automatische BearbeitungDie Rechtspflege wird in Ungarn durch folgende Gerichte ausgeübt: Durch das Oberste Gericht (www.lb.hu
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), durch die Oberlandesgerichte (Oberlandesgericht der Hauptstadt, Oberlandesgericht Szeged, Oberlandesgericht Debrecen, Oberlandesgericht Pécs, Oberlandesgericht Győr), durch das Hauptstädtische Gericht Budapest und die Komitatsgerichte (insgesamt 20 auch als Landgerichte bezeichnete Gerichte) sowie durch 111 Amtsgerichte und die Arbeitsgerichte. Arbeitsgerichte sind mit besonderen Fällen beauftragte Gerichte. In jedem der 19 Komitate und in der Hauptstadt (Budapest) besteht ein solches Arbeitsgericht. Im ungarischen Gerichtswesen werden die Zuständigkeiten der erstinstanzlichen Gerichte und der zweitinstanzlichen Appellationsgerichte im Allgemeinen innerhalb der staatlichen öffentlichen Verwaltung geregelt.
Die Zusammensetzung des erstinstanzlichen Kollegiums der Komitatsgerichte unterscheidet sich von der Zusammensetzung des Kollegiums bei Appellationsverfahren.
Revision: Der Oberste Gerichtshof verhandelt über Verfahren, bei denen durch einen Revisionsantrag ein rechtskräftiges Urteil angegriffen wurde. Der Oberste Gerichtshof kann die angegriffene Entscheidung abändern oder für ungültig erklären. Sitz des Obersten Gerichtshofes ist Budapest.
Ein erstinstanzliches Gericht besteht normalerweise aus einem Berufsrichter. Das Gesetz kann jedoch für bestimmte Prozesse vorsehen, dass das Gericht aus einem Berufsrichter und zwei Beisitzern besteht. Die Beisitzer werden von Vertretern der örtlichen Verwaltung benannt. Die Beisitzer haben während des Verfahrens dieselben Rechte und Pflichten wie ein Berufsrichter.
Ein zweitinstanzlicher Gerichtssenat (Hauptstädtisches Gericht Budapest, Komitatsgerichte, Oberlandesgerichte) besteht aus drei Berufsrichtern.
Bei Revisionsverfahren entscheidet das Oberste Gericht in einem Senat aus drei Berufsrichtern.
Wenn Sie vor einem ungarischen Gericht einen Antrag stellen wollen, müssen Sie diesen Antrag an das für den Wohnort des Antragsgegners zuständige erstinstanzliche Gericht übermitteln.
Besondere Regelungen:
Informationen zu sämtlichen ungarischen Gerichten finden Sie auf der Website http://www.birosag.hu/engine.aspx?page=Birosag_deutsch. Unter www.birosag.hu/illetekesseg
befindet sich eine Suchfunktion: Nachdem Sie die Bezeichnung der angestrebten Regelung eingegeben haben, wird Sie das System über die zur Verfügung stehenden Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit informieren. Informationen über die Anschriften der Bezirksgerichte von Budapest finden Sie unter folgender Internet-Adresse: www.fovarosi.birosag.hu
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Revisionsverfahren Oberster Gerichtshof
Zweitinstanzliche Gerichte 5 Oberlandesgerichte, 19 Komitatsgerichte
Appellationsgerichte + Hauptstädtisches Gericht Budapest
Erstinstanzliche Gerichte 111 Amtsgerichte, 20 Arbeitsgerichte, 19 Komitatsgerichte
Gerichte der ersten Zuständigkeit + Hauptstädtisches Gericht Budapest
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Zuletzt aktualisiert am 13-07-2006

