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Alternative Verfahren zur Streitbeilegung
Entschädigung der Opfer von Straftaten
Automatische BearbeitungIm griechischen Gerichtswesen gibt es zwei Instanzen:
Zuständige Gerichte sind
Sie sind zuständig für:
Unabhängig vom Streitwert fallen darunter Streitsachen, die folgende Klagegegenstände betreffen:
die Teilpacht, das heißt die Pacht für einen Landbesitz, die sich, sofern keine anderen Festlegungen getroffen wurden, nach dem Prozentsatz der angebauten Früchte und den lokalen Gepflogenheiten richtet, sowie insbesondere die Übergabe, Verwendung oder gegebenenfalls Rückerstattung der Pacht,
Beschädigungen von Bäumen, Weinstöcken, Früchten, Saatgut, Wurzeln und Pflanzen im Allgemeinen, die auf illegales Weiden von Tieren oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind,
Beeinträchtigungen des privaten Eigentums oder der Privatsphäre durch Rußablagerungen, Ausdünstungen, Tabakqualm, Hitze, Lärm und ähnliche Einwirkungen, die von anderen Immobilien ausgehen, sofern die Nutzung der jeweiligen Immobilie erheblich eingeschränkt wird,
das Anbringen und Betreiben von Installationen an einer benachbarten Immobilie, sofern dadurch eindeutig rechtswidrige Beeinträchtigungen entstehen,
die Gefahr des Sturzes eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerkes auf eine benachbarte Immobilie, wenn dadurch Schäden entstehen können,
Ausschachtungen am Fundament eines Nachbargebäudes in einem solchen Maße, dass die Standfestigkeit dieses Gebäudes beschädigt wird,
das Herüberragen oder die Ausbreitung (von Zweigen) von Wurzeln oder Zweigen, die von Bäumen auf einem Nachbargrundstück stammen, sofern die Nutzung des jeweiligen Grundstücks beeinträchtigt wird,
Früchte, die auf ein benachbartes Grundstück fallen,
die durch Gesetze und Verordnungen oder durch lokale Gepflogenheiten vorgeschriebenen Abstände für Baumpflanzungen oder sonstige Anpflanzungen, für das Errichten von Zäunen sowie das Ausheben von Gräben,
die Behinderung der freien Nutzung von Straßen und Wegen sowie die sich aus dieser Behinderung ergebenden Beeinträchtigungen,
die Nutzung fließender Gewässer beziehungsweise die Behinderung ihrer Nutzung,
die durch das Betreiben von Hotels entstehenden Störungen, die durch ihre Gäste, durch eventuell vorhandene Stallungen, Lager, Garagen, Flugplätze sowie die darin befindlichen Tiere, Gefährte, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und durch die von den Gästen dorthin verbrachten Gegenstände verursacht werden,
die Forderungen der beschwerdeführenden Personen oder ihrer Hinterbliebenen gegenüber den Hotelgästen oder deren Hinterbliebenen,
Vereinbarungen zum Personentransport mit jedweden Verkehrsmitteln und die daraus resultierenden Forderungen der Fahrer, der Geschäftsinhaber oder ihrer Hinterbliebenen,
die von Körperschaften und Vereinen an ihre Mitgliedern und ihre Hinterbliebenen erhobenen Beitragsforderungen sowie die Streitsachen betreffend die von ihren Mitgliedern oder deren Hinterbliebenen an die Körperschaften und Vereine gestellten Forderungen bezüglich finanzieller oder anderer Leistungen,
die Forderungen von Rechtsanwälten oder ihrer Hinterbliebenen hinsichtlich des Honorars und der Erstattung der ihnen entstandenen Kosten, sofern es sich um Leistungen handelt, die sie bei Prozessen vor einem Friedensrichter oder einem Amtsgericht erbracht haben,
die Gebühren, Entschädigungen oder Auslagen von Zeugen, die vor einem Gericht oder vor einem Schiedsmann angehört worden sind, sowie die Gebühren, Entschädigungen oder Auslagen von Dolmetschern, Zwangsverwaltern und Wachmännern und deren Hinterbliebenen, ungeachtet der Art ihrer Berufung,
den Verkauf von Tieren, sofern tatsächliche Mängel festzustellen sind oder vereinbarte Eigenschaften fehlen,
Hier werden die Streitfälle verhandelt, deren Kosten sich kalkulieren lassen und deren Streitwert über 5900 Euro liegt, jedoch 44000 Euro nicht übersteigt. Unabhängig von ihrem Streitwert fallen folgende Streitsachen in die Zuständigkeit der aus einem Richter bestehenden Gerichte erster Instanz:
Streitfälle zwischen Geschäfts- und Gewerbetreibenden entweder untereinander oder zwischen ihnen und ihren Kunden, die die Ausführung von Arbeiten oder von ihnen hergestellte Produkte betreffen,
Streitfälle, die Tarifverträge oder Tarifverträgen ähnliche Festlegungen betreffen und die entweder zwischen den durch diese Verträge beziehungsweise Festlegungen gebundenen Personen oder zwischen diesen und Dritten geführt werden,
Streitfälle zwischen Einrichtungen der Sozialversicherung und ihren Versicherten oder deren Hinterbliebenen oder den Personen, die gemäß der Versicherungsvereinbarung Rechtsansprüche geltend machen,
Streitfälle betreffend das Honorar, die Entschädigung und die Auslagen von Rechtsanwälten, ausgenommen jene Fälle, die die Vergütung von Leistungen betreffen, die bei Prozessen vor einem Amtsgericht oder einem Friedensrichter erbracht worden sind, sowie von Notaren, von Anwälten ohne Diplom, die von einer Justizbehörde bestellt worden sind, unbesoldeten Gerichtsaufsehern, Ärzten, Zahnärzten, graduierten Hebammen, Tierärzten, Ingenieuren und Chemikern mit Fach- oder Hochschulabschluss, Vermittlern, die von einer Justizbehörde bestellt worden sind, oder deren Hinterbliebenen, unabhängig von den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen und unabhängig davon, ob eine Vereinbarung über die Bemessung des Honorars oder die Art seiner Entrichtung getroffen worden ist,
Streitfälle betreffend die Forderungen von Schiedsmännern, Testamentsvollstreckern bei Stockwerkeigentum, von einer Justizbehörde bestellten Treuhändern, Liquidatoren von Unternehmen oder juristischen Personen, Nachlassverwaltern oder deren Hinterbliebenen hinsichtlich ihres Honorars und der Erstattung der ihnen entstandenen Kosten, unabhängig davon, ob eine Vereinbarung über die Bemessung des Honorars oder die Art seiner Entrichtung getroffen worden ist,
Streitfälle betreffend die Höhe und Auszahlung einer Versicherungsprämie,
Streitfälle betreffend die Festlegung, Minderung und Anhebung des Beitrags eines jeden Ehepartners zum Unterhalt der Familie, den dieser auf Grund der Eheschließung, der Scheidung oder des Verwandtschaftsverhältnisses zu zahlen verpflichtet ist, sowie der Kosten für die Niederkunft und den Unterhalt einer ledigen Mutter und für den Unterhalt der Mutter aus dem Erbanteil, der dem Kind, mit dem sie schwanger ist, zugefallen ist,
Streitfälle betreffend das Honorar, die Entschädigung und die Auslagen von Sachverständigen, Sachverständigen in Schiedsverfahren und Gutachtern oder deren Hinterbliebenen, ungeachtet der Art ihrer Berufung,
Streitfälle, die jedwede Entschädigungsforderungen hinsichtlich der durch einen Autounfall entstandenen Schäden betreffen und die zwischen den Geschädigten oder deren Hinterbliebenen und den zur Zahlung einer Entschädigung verpflichteten Personen oder deren Hinterbliebenen bestehen, sowie Streitfälle bezüglich der Forderungen aus Kraftfahrzeugversicherungsverträgen zwischen den Versicherungsgesellschaften und den Versicherten oder deren Hinterbliebenen,
Streitfälle betreffend widerrechtliche Handlungen gegen Mobilien- und Immobilienbesitz,
Streitfälle betreffend den Unterhalt und die Versorgung von Kindern sowie Streitfälle betreffend die Regelung der Wohnverhältnisse und die Aufteilung der beweglichen Güter zwischen den Eheleuten bei Beendigung des Zusammenlebens,
Streitfälle zwischen den Besitzern von Stockwerken oder Wohnungen im Zusammenhang mit dem Stockwerkeigentum sowie Streitfälle zwischen den Verwaltern von Stockwerken und den Besitzern von Stockwerken oder Wohnungen,
Streitfälle betreffend die Aufhebung von Beschlüssen, die auf der Hauptversammlung von Körperschaften oder Vereinen gefasst wurden,
Streitfälle, die Mietsachen oder die Vermietung anderer gewinnbringender Objekte betreffen, sowie Streitfälle bezüglich der Teilpacht, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von Friedensrichtern fallen,
Streitfälle betreffend die Leistung von abhängiger Arbeit oder andere Beschwerdegründe im Zusammenhang mit der Leistung dieser Arbeit zwischen den Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen beziehungsweise jenen, die Rechtsansprüche aufgrund der von den Vorhergenannten geleisteten Arbeit haben, und den Arbeitgebern oder deren Hinterbliebenen und
Streitfälle betreffend die Leistung von abhängiger Arbeit oder bezüglich anderer Beschwerdegründe im Zusammenhang mit der Leistung dieser Arbeit zwischen den bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigten Personen.
In die Zuständigkeit dieser Gerichte fallen:
In die Zuständigkeit der Berufungsgerichte fallen Berufungen gegen Urteile der aus einem oder mehreren Richtern bestehenden Gerichte erster Instanz ihres Gerichtsbezirks.
Über Einsprüche gegen ein Versäumnisurteil oder einen Überprüfungsantrag (mit Rechtsmitteln) entscheidet das Gericht, von dem das angefochtene Urteil ergangen ist.
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Zuletzt aktualisiert am 29-07-2004

