Europäische Kommission EJN Unterhaltsansprüche
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Unterhaltsansprüche
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Entschädigung der Opfer von Straftaten
Automatische BearbeitungAls Ausdruck der familiären Solidarität verpflichtet das Gesetz die Mitglieder jeder Familie, sich gegenseitig zu unterstützen: Die Eltern unterstützen ihre Kinder bei Ernährung, Bildung und Lebensunterhalt; die Kinder müssen ihre Eltern im Bedarfsfall unterstützen; der geschiedene Ehepartner muss Unterhaltszahlungen an den früheren Ehepartner leisten, der die Kinder betreut.
Die Unterhaltszahlungen werden im Allgemeinen in Form der monatlichen Überweisung eines Geldbetrags geleistet. Dieser Betrag wird von einem Richter festgelegt, der auch die Bedingungen für eine Änderung des Betrags vorgibt. Der Richter kann jedoch den Elternteil, der die Kinder unterbringt, ernährt und für ihren Unterhalt aufkommt, von den Zahlungen befreien.
Grundsätzlich sind Unterhaltsansprüche nicht übertragbar, können also nicht an einen anderen Empfänger abgetreten werden.
Wenn Sie von einer verzögerten Zahlung Ihrer Unterhaltsansprüche betroffen sind, können Sie zügig ein Eintreibungsverfahren gegenüber Ihrem säumigen Schuldner einleiten (vgl. Thema „Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen“).
In einigen Mitgliedstaaten können Sie sogar den Betrag der Unterhaltszahlung über Dritte pfänden lassen (z. B. über den Arbeitgeber oder die Bank Ihres Schuldners).
Wenn das zivilrechtliche Vollstreckungsverfahren nicht zum Erfolg führt, kann es sinnvoll sein, bei Gericht - soweit dies gesetzlich vorgesehen ist - die öffentliche Eintreibung der Unterhaltszahlung zu beantragen.
In mehreren Mitgliedstaaten gibt es öffentliche Fonds, die anstelle des säumigen Schuldners für die Unterhaltszahlungen aufkommen.
Durch Anklicken der Flaggen der Mitgliedstaaten gelangen Sie zu nützlichen Informationen zu den Verfahren der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und zu den zuständigen Behörden.
Sie finden Informationen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in anderen Mitgliedstaaten, wenn Sie die Ikone „Gemeinschaftsrecht“ anklicken.
Durch Anklicken der Ikone „Internationales Recht“ erhalten Sie zudem Informationen über internationale Übereinkommen zu dieser Thematik.
Zuletzt aktualisiert am 17-11-2006

