Europäische Kommission EJN Entschädigung der Opfer von Straftaten
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Entschädigung der Opfer von Straftaten
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Zuletzt aktualisierte Fassung siehe Die Verantwortung des Straftäters für die Zahlung eines Schadensersatzes an das Opfer unterscheidet sich von seiner strafrechtlichen Verantwortung gegenüber dem Staat. Der Schadensersatz betrifft die Beziehung zwischen dem Straftäter und dem Opfer und grundsätzlich hat das Opfer einen solchen Schadensersatz in einem zivilrechtlichen Verfahren einzuklagen. Die strafrechtliche Verantwortung betrifft die Beziehung zwischen dem Straftäter und dem Staat. Die zuständigen Behörden (Polizei, Staatsanwalt, Untersuchungsrichter) haben die Beweise für die Schuld des Straftäters zusammenzutragen, die Entscheidung ergeht im Anschluss an ein Strafverfahren.
Der normale Weg für das Opfer, das sich um eine Entschädigung bemüht, ist somit die Einleitung gerichtlicher Schritte gegen den Straftäter. Genauere Informationen darüber, wie vorgegangen werden kann, finden sich unter dem Thema "Klage vor Gericht". Aufgrund der schwierigen Situation des Opfers nach einer Straftat haben sich aber alle Mitgliedstaaten bemüht, Opfer dabei zu unterstützen, eine Entschädigung vom Straftäter zu erhalten. So kann ein Opfer beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines Strafverfahrens eine Entschädigung beantragen. Einige Mitgliedstaaten unterstützen das Opfer auch dabei, die Vollstreckung eines Schadensersatzurteils gegen den Straftäter zu erreichen. Genauere Informationen erhalten Sie, wenn Sie die Fahnen der Mitgliedstaaten anklicken.
Aus diesem Grund haben 13 Mitgliedstaaten die Möglichkeit für das Opfer eingeführt, statt dessen eine staatliche Entschädigung zu erhalten. In den meisten Mitgliedstaaten muss das Opfer zunächst versuchen, eine Entschädigung vom Straftäter zu erhalten. Wenn dies nicht gelingt, kann das Opfer die staatliche Entschädigung beantragen. In einigen Mitgliedstaaten schränken weitere Kriterien die Möglichkeit einer staatlichen Entschädigung ein; sie betreffen die Art der Straftat oder die Art und das Ausmaß der Schädigung, für die eine Entschädigung erfolgen kann. In einigen Mitgliedstaaten gelten für die Entschädigung von Opfern terroristischer Anschläge großzügigere Bedingungen. Genauere Informationen zu diesen Bedingungen und den Modalitäten für die Beantragung einer staatlichen Entschädigung erhalten Sie, wenn Sie die Fahnen der Mitgliedstaaten anklicken.
Zuletzt aktualisiert am 29-07-2004

