Europäische Kommission EJN Alternative Verfahren zur Streitbeilegung
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Alternative Verfahren zur Streitbeilegung
Entschädigung der Opfer von Straftaten
Automatische BearbeitungBei diesen Verfahren, die häufig als 'Schlichtung' oder 'Mediation' bezeichnet werden, werden die Parteien ermuntert, (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen und so eine Konfrontation zu vermeiden. Sie entscheiden selbst, wie sie ihren Konflikt beilegen, und sind an dem Prozess aktiv beteiligt, um selbst die für sie am besten geeignete Lösung zu finden. Auf diese Weise kann eine über rein rechtliche Fragen hinausgehende Lösung gefunden werden, die den persönlichen Bedürfnissen und der Art des Konflikts besser gerecht wird. Dieses konsensorientierte Konzept erhöht überdies die Chancen der Parteien, nach Beilegung des Konflikts ihre Beziehungen - seien sie geschäftlicher oder sonstiger Natur - aufrechterhalten zu können.
- Insbesondere im Verbraucherschutz gibt es solche alternativen Streitbeilegungsverfahren, in denen sich der Dritte für eine bestimmte Konfliktlösung ausspricht.
- Diese Lösung wird den Parteien in manchen Fällen in Form einer Empfehlung vorgeschlagen, der die Parteien folgen können oder nicht.
Dies ist beispielsweise bei den skandinavischen Verbraucherbeschwerdestellen der Fall. Dem Verbraucher, der sich an eine solche Beschwerdestelle gewandt hat, steht es frei, ein Gericht anzurufen, wenn er mit dem Lösungsvorschlag nicht einverstanden ist.
- Mitunter ergeht im ADR-Verfahren auch eine Entscheidung, die aber nur für den Unternehmer verbindlich ist.
Dies ist häufig bei Schiedsstellen der Fall, die von bestimmten Wirtschaftszweigen wie Banken und Versicherungen eingerichtet werden. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist für die Unternehmen, die diesem ADR-System angeschlossen sind, verbindlich. Ist der Verbraucher mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er die Gerichte einschalten.
Diese Entscheidung, die für beide Streitparteien verbindlich ist, kann auf rechtliche Erwägungen (klassische Schiedsgerichtsbarkeit) oder auf Billigkeitsaspekte gestützt werden. Die Entscheidung des Schiedsrichters, die als 'Schiedsspruch' bezeichnet wird, hat Rechtskraft, d. h. die auf diese Weise entschiedene Streitigkeit kann im Prinzip nicht mehr vor ein Gericht gebracht werden. Die Schiedsgerichtsbarkeit wird daher in der Regel nicht als eine Form der alternativen Streitbeilegung angesehen. Es gibt eine Reihe gemeinschaftsrechtlicher und internationaler Regelungen, die Vorschriften für ADR-Verfahren enthalten bzw. die die Inanspruchnahme solcher Verfahren fördern wollen. Mehr erfahren Sie, wenn Sie die Felder "Gemeinschaftsrecht" und "Internationales Recht" anklicken.
Zuletzt aktualisiert am 29-07-2004

