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Mit ihrer einzigartigen Aufgabenstellung und ihrem multikulturellen Arbeitsumfeld unterscheidet sich die Kommission von allen anderen Organisationen auf der Welt.Gleich welches Berufsprofil Sie haben – die Arbeitsfelder der Kommission sind so breit gestreut, dass auch Sie die richtige Stelle für sich finden dürften.
Die Beamten der Kommission werden zwei großen „Funktionsgruppen“ zugeordnet, denen jeweils ein breites Spektrum von Aufgaben entspricht, nämlich „Administration“ (AD) und „Assistenz“ (AST).
Als AD-Beamter kann es Ihnen leicht passieren, dass Sie eine entscheidend wichtige Rolle in den Verfahren der EU spielen, die mit Rechtsetzung und Zuteilung von Haushaltsmitteln zu tun haben – von der Koordinierung der wirtschaftspolitischen Orientierung der Mitgliedstaaten über Verhandlungen mit Drittländern bis zur Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Sicherstellung der einheitlichen Auslegung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts.Gleich in welchem Bereich Sie arbeiten, die EU-Aktivitäten sind so weit gestreut, dass Sie durchaus schon in der Anfangsphase Ihrer Laufbahn bei der Kommission mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut werden können.
Als AST-Beamter sind Sie nicht unbedingt „Assistenten“, sondern können eine wichtige Rolle bei der internen Verwaltung der EU-Organe spielen, so z. B. in den Bereichen Haushalts- und Finanzplanung, Personalpolitik, Datenverarbeitung und Archiv- und Bibliotheksführung.Sie können auch an der Umsetzung der EU-Politik in verschiedensten Arbeitsfeldern mitwirken oder für Sekretariats- und Büroarbeiten und für das effiziente Funktionieren ihrer Verwaltungseinheit zuständig sein.
Beamte werden über allgemeine Auswahlverfahren ausgewählt, die vom Europäischen Amt für Personalsauswahl (EPSO) veranstaltet werden.Das EPSO wählt Personal nicht nur für die Europäische Kommission, sondern auch für die anderen Europäischen Institutionen aus. Diese Auswahlwettbewerbe werden auf der EPSO-Webpräsenz angekündigt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Um ein solches Auswahlverfahren, gleich welchen Niveaus, zu bestehen, müssen Sie fachliche Befähigung, Kenntnisse, Initiativgeist und Motivation vorweisen.Zunächst müssen Sie natürlich, um in den Auswahlprozess einbezogen zu werden, bestimmte Zulassungskriterien (Qualifikationen, Arbeitserfahrung usw.) erfüllen, die von Auswahlverfahren zu Auswahlverfahren unterschiedlich sein können und jeweils im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die Anforderungen sind mindestens die, die an die Mitglieder der Funktionsgruppen „Assistenz“ und „Administration“ gestellt werden (siehe Artikel 5 Absatz 3 des Statuts
).Sie können aber auch darüber liegen.Auf jeden Fall müssen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen (nur im Vorfeld einer EU-Erweiterung können hier besondere Ausnahmen gemacht werden), Ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Wehrpflicht Genüge getan haben, gesundheitlich zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben in der Lage sein und über entsprechende charakterliche Voraussetzungen verfügen;des Weiteren müssen Sie eine EU-Amtssprache sehr gut und mindestens eine weitere zufrieden stellend beherrschen.
Die Auswahlwettbewerbe umfassen im Allgemeinen zwei Phasen, nämlich schriftliche und mündliche Prüfungen.Die Bewerber haben zunächst an schriftlichen Tests teilzunehmen, bei denen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen geprüft werden;in der Regel bestehen sie zu einem Teil aus Mehrfachwahlfragen zum Thema der europäischen Integration, zur Sprachbeherrschung und zum Text- und Zahlenverständnis.Wer die schriftlichen Prüfungen besteht, wird zu einem Gespräch mit einem Prüfungsausschuss eingeladen.Einen Kalender derzeitiger und geplanter Auswahlverfahren sowie einige Beispieltests können Sie auf den EPSO-Webseiten finden.
Für Posten der mittleren und höheren Führungsebene können ebenfalls spezielle Auswahlverfahren durchgeführt werden. Mehr dazu...
Wenn Sie es geschafft haben, alle Prüfungsphasen bis zum Schluss zu bestehen, dann erhalten Sie die Mitteilung, dass Sie auf der Reserveliste stehen;diese bildet einen Vorrat an Bewerbern, die früher oder später von jedem interessierten Referat der Kommission eingestellt werden können. Diese Listen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Sobald sie auf einer Reserveliste stehen, können Kandidaten von jeder interessierten Dienststelle in der Kommission auf eine freie Stelle eingestellt werden.
Wenn Dienststellen der Kommission Stellen neu zu besetzen haben, so prüfen sie zunächst etwaige interne Bewerber.Finden sie keine geeignete Person, so nehmen sie die Reserveliste in Anspruch.Damit die Informationen stets aktuell sind, sollten Sie Ihren Lebenslauf über die Anwendung EU CV online eingeben (und ggf. auf den neuesten Stand bringen).
Wenn Sie aufgrund Ihres Profils für eine spezielle zu besetzende Stelle in Frage kommen, werden Sie von dem betreffenden Referat zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.Vor der förmlichen Anstellung haben Sie sich auch einer ärztlichen Prüfung beim ärztlichen Dienst der Kommission zu unterziehen.
Wenn Sie auch die letzten beiden Etappen erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie ein förmliches Stellenangebot von der Generaldirektion Personal und Verwaltung.
Auf der Reserveliste zu stehen, ist aber keine Garantie dafür, dass man schließlich als Beamter eingestellt wird.Die Reservelisten haben meistens eine Geltungsdauer von einem oder zwei Jahren.
Laufbahnentwicklung
DasLaufbahnsystemder Kommissionbasiert auf einer einheitlichen Gehaltstabelle mit 16 Besoldungsgruppen.In dieser Gehaltstabelle können AST-Beamte bis in Besoldungsgruppe 11 aufrücken, während AD-Beamte die Besoldungsgruppen 5 bis 16 haben können.
Allgemeine Auswahlverfahren werden im Allgemeinen für spezielle Eingangsbesoldungsgruppen durchgeführt (AD5 bis AD8 und AST1 bis AST4).Alle neuen Beamten werden in der Besoldungsgruppe eingestellt, die in der Bekanntmachung ihres Auswahlverfahrens angegeben wurde.
Jede Besoldungsgruppe hat fünf „Dienstaltersstufen“.Die Beamten steigen alle zwei Jahre automatisch in die nächste Dienstaltersstufe auf, bis sie entweder in die nächste Besoldungsgruppe befördert werden oder in der letzten Dienstaltersstufe ihrer Besoldungsgruppe angekommen sind.In der höchsten Besoldungsgruppe (AD 16) gibt es nur drei Dienstaltersstufen.
Bei der Anstellung werden Sie normalerweise in die erste Dienstaltersstufe Ihrer Eingangsbesoldungsgruppe eingestuft.Ihre Berufserfahrung wird jedoch berücksichtigt, wenn sie die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verlangte Mindestdauer übersteigt.Dies kann zur Einstufung in die zweite Dienstaltersstufe der betreffenden Besoldungsgruppe führen, wie Sie es in Artikel 32 des Statuts
nachlesen können.
In Ihren ersten neun Monaten bei der Kommission sind Sie “Beamter auf Probe“.Vor Ende der Probezeit wird ein Bericht über Ihre Leistungen erstellt.Fällt der Probezeitbericht positiv aus, so werden Sie zum Beamten ernannt.Ihre Leistung wird – wie die aller anderen Beamten – weiter regelmäßig im Rahmen der jährlichen Personalbeurteilung bewertet, deren Ergebnisse sich direkt auf Ihre Laufbahnentwicklung auswirken.
Die Kommission verfolgt eine Politik des lebenslangen Lernens.Im Rahmen des Beurteilungssystems haben die einzelnen Beamten in Absprache mit ihren Vorgesetzten einen Fortbildungsplan aufzustellen, der auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Beamte, die ihren Dienst bei der Kommission in der Funktionsgruppe „Assistenz“ beginnen, haben im Rahmen eines speziellen Verfahrens die Möglichkeit, in die AD-Funktionsgruppe aufzusteigen.An diesem Verfahren können ausgewählte Mitarbeiter mit dem Potenzial zur Wahrnehmung von AD-Aufgaben teilnehmen.Nachdem sie ein obligatorisches Fortbildungsprogramm absolviert und die entsprechenden Prüfungen bestanden haben, können sie sich auf AD-Stellen bewerben.
Gehalt und sonstige Sozialleistungen
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Sozialleistungen. Einzelheiten können Sie in unserem Statut nachlesen.
Gehalt
Das Grundgehalt der Kommissionsbeamten reicht von rund 2 300 EUR monatlich bei einem neu eingestellten AST-1-Beamten bis rund 16 000 EUR monatlich bei einem AD-16-Spitzenbeamten mit über vier Jahren Dienstalter.Das Aufsteigen in den (bis zu fünf) Dienstaltersstufen geht mit Gehaltserhöhungen einher.Die Grundgehälter werden jährlich nach einer speziellen Methode an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten angepasst.Die vollständige Gehaltstabelle finden Sie im Statut (Artikel 66
[15 KB]
).
Das Grundgehalt ist nur der Anfang. Um Ihr genaues Gehalt zu errechnen, müssen Sie die Zulagen hinzuzählen, auf die Sie ggf. Anspruch haben, und die Sozialbeiträge (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) und sonstige Abgaben (Einkommensteuer und EU-Sonderabgabe) abziehen. Näheres dazu im Folgenden.
Zulagen
Beamte, die zur Aufnahme der Arbeit bei der Kommission in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen müssen, haben Anspruch auf eine Auslandszulage in Höhe von 16 % ihres Grundgehalts.
Je nach ihrer familiären Situation erhalten Kommissionsbeamte bestimmte Familienzulagen.Dies sind insbesondere die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, die Erziehungs- und die Vorschulzulage.Diese Zulagen dienen als Ausgleich für die Kosten der Versorgung einer Familie bei gleichzeitiger Arbeit für eine internationale Organisation.Näheres hierzu im Statut (Artikel 62 bis 71 und Anhang VII
).
Ruhegehalt
Das normale Ruhestandsalter für EU-Beamte liegt bei 63 Jahren, doch können Sie – mit entsprechend gekürztem Ruhegehalt – schon ab 55 in den Ruhestand treten oder aber auch über das Ruhestandsalter hinaus arbeiten, unter bestimmten Umständen bis 67. Fragen und Antworten.
Ruhegehälter werden als Prozentsatz des letzten Grundgehaltes gezahlt.Die Beamten erwerben für jedes abgeleistete Dienstjahr Ruhegehaltsansprüche in Höhe von 1,9 %;Höchstsatz für das Ruhegeahlt ist 70 % des Grundgehalts.Näheres hierzu im Statut (Artikel 77 bis 84 und Anhang VIII
).
Rentenansprüche aus früherer abhängiger oder unabhängiger Tätigkeit können sich die Beamten übertragen lassen.Aber auch die im Ruhegehaltssystem der EU erworbenen Rentenansprüche lassen sich auf ein anderes Rentensystem übertragen.Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Statut (Artikel 11 und 12 des Anhangs VIII
).
Solange Sie noch arbeiten, beträgt der Beitrag zum Ruhegehaltssystem 10,25 % Ihres Grundgehalts.
Krankenversicherung
Beamte und ihre Familienangehörige sind dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen, welches Krankheitskosten bei den meisten Behandlungsarten zu 80 % ersetzt, wobei bestimmte Höchstgrenzen gelten.Außerdem sind sie gegen Unfall und Berufskrankheiten versichert.
Als Beitrag zum Krankenversicherungssystem führen Beamte der Kommission monatlich etwa 2 % des Grundgehaltes ab.
Die Beamten haben sich außerdem alljährlich einerärztlichen Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen.Näheres hierzu im Statut (Artikel 72 bis 76
).
Steuern
Als Bediensteter der Europäischen Institutionen wird auf Ihr Gehalt keine nationale Einkommenssteuer erhoben, da EU-Gehälter unmittelbar einer Gemeinschaftssteuer unterliegen, die zurück in den EU-Haushalt fließt.Diese Steuer wirkt progressiv und beträgt zwischen 8 % und 45 % des anrechenbaren Anteils Ihres Gehalts.Bis 2012 wird eine zusätzliche Sonderabgabe erhoben (siehe Statut, Artikel 66
).
Urlaub
Kommissionsbeamte haben Anspruch auf 24 Arbeitstage Jahresurlaub.Außerdem werden freie Tage zum Ausgleich der Reisetage für die Fahrt zwischen Herkunftsort und Dienstort gewährt.Darüber hinaus gibt es Bestimmungen überSonderurlaubbei Heirat, Umzug, schwerer Erkrankung oder Tod von Familienangehörigen, Geburten usw. Beamte können auch (unbezahlten)Urlaub aus persönlichenGründenbeantragen;dieser wird nur ausnahmsweise gewährt.Näheres hierzu entnehmen Sie dem Statut (Artikel 57 bis 61 und Anhang V
).
Beruf und Privatleben miteinander in Einklang bringen
Verschiedene Regelungen tragen dazu bei, dass die Arbeitsbedingungen es ermöglichen, Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen.Dazu gehören vor allem Elternurlaub, Urlaub aus familiären Gründen, Schulen und flexible Arbeitszeiten.
Verschiedene Aspekte dieser sozialen Regelungen sind erst vor kurzem im Zuge der Statutsreform am 1. Mai 2004 eingeführt worden.So können Mütter nunmehr 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und Väter 10 Tage Vaterschaftsurlaub ohne Gehaltseinbußen in Anspruch nehmen;zusätzlich kann sechs Monate lang Elternurlaub genommen werden, bei Zahlung einer monatlichen Vergütung.
Näheres hierzu im Statut (Artikel 57 bis 61 sowie Anhänge IV a und V)
.
Die Kommission verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz bezüglich aller Aspekte des Wohlergehens bei der Arbeit:Es bestehen verschiedene Freizeit-, Sport- und Kulturvereine für Kommissionsbeamte und ihre Familien, so etwa für Leichtathletik, Tanz, Theater, Kunst und Sprachaustausch.