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| Vorbereitung und Bildung des Bürgerausschusses | |
| Registrierung der geplanten Bürgerinitiative | |
| Max. 2 Monate | |
| Zertifizierung Ihres Online-Sammelsystems | |
| Max. 1 Monat | |
| Sammlung von Unterstützungsbekundungen auf Papier und/oder online | |
| Max. 12 Monate | |
| Prüfung von Unterstützungsbekundungen | |
| Max. 3 Monate | |
| Vorlage der Initiative bei der Kommission | |
| Prüfung, öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament und Antwort der Kommission | |
| Max. 3 Monate | |
| Wenn die Kommission beschließt, Ihrer Initiative zu folgen, wird das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. | |
Bevor die Organisatoren mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen bei den Bürgern beginnen können, müssen sie die Registrierung ihrer geplanten Initiative auf diesem Internetportal beantragen.
Dazu müssen sie folgende Angaben in einer der EU-Amtssprachen machen:
Zusätzlich können die Organisatoren folgende Angaben machen:
Registrierung einer geplanten Initiative
Die Kommission registriert eine geplante Initiative innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung, falls
Alle registrierten Initiativen werden auf diesem Internetportal veröffentlicht.
Sobald eine Initiative registriert ist, erhalten Vertreter und Stellvertreter des Bürgerausschusses Zugang zu einem sicheren Konto auf diesen Webseiten
. Dort können sie Informationen über die nächsten Schritte des Verfahrens erhalten und alle bei der Kommission im Zusammenhang mit ihrer geplanten Initiative vorgelegten Unterlagen verwalten.
Nach der Registrierung können Organisatoren Übersetzungen der geplanten Initiative in andere EU-Amtssprachen (mindestens Bezeichnung, Gegenstand und Ziele) in ihr Konto hochladen. Wenn zwischen der Originalfassung und der Übersetzung von Bezeichnung, Gegenstand und Zielen der geplanten Initiative keine offenkundigen erheblichen Abweichungen bestehen, veröffentlicht die Kommission die Übersetzungen hier im Internet.
Zum Zeitpunkt der Registrierung und während des gesamten Verfahrens müssen die Organisatoren aktuelle Angaben zu allen Quellen für die Unterstützung und Finanzierung im Wert von über 500 Euro pro Jahr und Sponsor machen.
Wichtiger Hinweis: Die Organisatoren können eine registrierte Initiative jederzeit zurückziehen, solange sie die Unterstützungsbekundungen noch nicht zur Prüfung an eine nationale Behörde geschickt haben. Das Zurückziehen kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine zurückgezogene Initiative kann nicht wieder aufgenommen werden, und alle gesammelten Unterstützungsbekundungen werden gegenstandslos.
Zurückgezogene Initiativen sind – entsprechend gekennzeichnet – weiterhin auf diesem Internetportal sichtbar (Rubrik Nicht mehr aktuelle Initiativen).
Weitere Informationen über die Anmeldung/Registrierung finden Sie unter Fragen und Antworten.
* Nachdem die Organisatoren ihren Registrierungsantrag online eingereicht haben, werden sie aufgefordert, innerhalb eines Monats Kopien von Dokumenten zum Nachweis von Identität, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der sieben Mitglieder ihres Bürgerausschusses vorzulegen.