Woher kommt das Geld?
Wie wird der Haushalt finanziert?
Der Haushalt der Europäischen Union
- wird aus Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen finanziert
- basiert auf dem Grundsatz des Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben
- sieht Korrekturmechanismen vor
- Die Eigenmittel machen 99 % des Haushalts aus. Sie dürfen 1,23 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU nicht übersteigen.
- Die sonstigen Einnahmen betragen somit rund 1 % des Haushalts.
Eigenmittel
Die Eigenmittel sind die Einnahmen der EU. Man unterscheidet hierbei drei verschiedene Arten (die nachstehenden Zahlen beziehen sich auf die Vorausschätzungen für 2011):
Traditionelle Eigenmittel (TEM)
insbesondere: Zölle, die bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten erhoben werden, sowie Zuckerabgaben.
Die Mitgliedstaaten behalten 25% des Betrags zur Deckung ihrer Erhebungskosten ein.
Mehrwertsteuer-Eigenmittel
Die MwSt-Eigenmittel beruhen auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaats angewandt wird. Sie betragen etwa 14 Mrd. EUR.
Die MwSt-Grundlage ist auf 50 % des BNE jedes Mitgliedstaats begrenzt. Mit dieser Kappung soll vermieden werden, dass die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten, in denen der Verbrauch und somit die Mehrwertsteuer einen verhältnismäßig höheren Anteil am Nationaleinkommen ausmachen, einen Betrag abführen müssen, der nicht in Relation zu ihrer Beitragskapazität steht.BNE-Eigenmittel
Die BNE-Eigenmittel basieren auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) jedes Mitgliedstaats angewandt wird. Mit ihnen werden die Haushaltseinnahmen und ‑ausgaben ausgeglichen, d.h. es wird der Teil der Ausgaben finanziert, der von anderen Einnahmequellen nicht abgedeckt ist. Diese eigentlich als Ergänzung gedachte Einnahme stellt heute mit 92,7 Mrd. EUR die wichtigste Einnahmequelle dar.
Sonstige Einnahmen
In den Haushalt fließen auch sonstige Einnahmen, z. B.
- Steuern, die auf die Gehälter der EU-Bediensteten erhoben werden ;
- Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen ;
- Bußgelder von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben.
Mehr : Finanzverfassung der EU - Seite 272
Grundsatz des Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben
Der Rat und das Parlament billigen den jährlichen Haushaltsplan nur, wenn er in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist.
Dennoch weichen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben oft von den Vorausschätzungen zu Beginn des Haushaltsjahres ab. In der Regel ist am Ende ein Überschuss zu verzeichnen, der dazu verwendet wird, die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt des Folgejahres zu verringern.
Korrekturmechanismen
Einige Länder haben kritisiert, dass ihr eigener Beitrag zum EU-Haushalt zu hoch ist und die einzelnen Mitgliedstaaten ungleich belastet werden. Zur Korrektur dieser Ungleichgewichte wurden u.a. folgende Korrekturmechanismen eingeführt:
- die „VK-Korrektur“: Dem Vereinigten Königreich werden 66 % seines Nettobeitrags (Differenz zwischen den Zahlungen und Rückflüssen) erstattet. Als Berechnungsgrundlage dienen das BNE und die MwSt des Landes ;
- die Zahlung von Pauschalbeträgen an Schweden und die Niederlande ;
- reduzierte MwSt-Abrufsätze für die Niederlande, Schweden, Deutschland und Österreich.
Die finanzielle Belastung aufgrund der VK-Korrektur wird proportional zum Anteil der einzelnen Mitgliedstaaten am BNE der EU auf die übrigen Mitgliedstaaten aufgeteilt. Seit 2002 jedoch ist dieser Betrag für Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden, die ihren Beitrag zum EU-Haushalt für zu hoch hielten, auf 25 % ihres eigentlichen Anteils begrenzt.
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