Mit dem Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014-2020 will die Kommission die EU-Finanzvorschriften überarbeiten und vereinfachen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
schnellere Auszahlungen sowie
Erleichterung und Beschleunigung des Zugangs zu EU-Finanzmitteln für alle Begünstigten.
Der Kommissionsvorschlag liegt derzeit dem Europäischen Parlament und den EU-Finanzministern zur Prüfung vor, die ihn billigen müssen, bevor er in Kraft treten kann.
"Insgesamt hat die Kommission über 120 Vereinfachungen bei den Vorschriften über EU-Finanzierungen für KMU, Städte und Regionen, Studierende, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Entwicklungshilfe vorgenommen. Dazu gehören: Verringerung der Gesamtzahl der Programme, kohärentere und klarere Vorschriften, eindeutigere Ziele und Indikatoren, einfachere Formen von Finanzhilfen und ein entschlossener Schritt in Richtung einer beschleunigten Mittelauszahlung. Dies sind direkte Maßnahmen, die gewährleisten, dass Antragsteller einfacher und rascher Zugang zu EU-Finanzmitteln erhalten, so dass diese Mittel effizienter mobilisiert und somit der Wirtschaft und Beschäftigung in Europa Impulse gegeben werden können"
- José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission
Beispiele für im Rechtsetzungsverfahren umstrittene Verbesserungsvorschläge der Kommission
. Einsatz der geplanten Mittel für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF-Infrastrukturen)
Gelder, die derzeit für die Rückerstattung von Mehrwertsteuern gebunden sind, könnten für neue Infrastruktur-Projekte verwendet werden. Die Kommission schlägt vor, Mehrwertsteuern für Infrastruktur-Projekte nicht die Förderfähigkeit aus EU-Mitteln zuzuerkennen. Dasselbe soll auch für Strukturfondsmittel gelten. Mehrwertsteuer-Rückerstattungen würden einen erheblichen Anteil der geplanten Mittel verschlingen. Berechnungen haben ergeben, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 29,6 Milliarden Euro für die Finanzierung weiterer Infrastruktur-Projekte freigesetzt würden, wenn Mehrwertsteuern für Infrastruktur-Projekte im laufenden Zeitraum nicht förderfähig wären.