Understanding EU Budget Das EU Budget
verstehen
EU Budget in detail EU-Haushalt
im Detail
Priorities for the future Finanzrahmen
2007-2013
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der Haushaltsführung
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comprendre le budget Das EU Budget verstehen 
 Wofür? 
 Woher kommt das Geld? 
  Wie wird der Haushalt beschlossen? 
  Wie wird der Haushalt abgewickelt? 
  Wie wird Rechenschaft abgelegt? 


Woher kommt das Geld?

Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über so genannte Eigenmittel, auf die sie einen rechtlichen Anspruch hat. Diese Mittel werden von den Mitgliedstaaten erhoben und für den EU-Haushalt bereitgestellt.

Es gibt drei Eigenmittelquellen (die nachstehenden Zahlen beziehen sich auf die Vorausschätzungen für 2010):

  • Die „traditionellen“ Eigenmittel stammen hauptsächlich aus Zöllen, die bei der Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Staaten erhoben werden. Sie tragen mit etwa 14,1 Mrd. EUR bzw. 12 % zu den Gesamteinnahmen bei.

  • Die an die Mehrwertsteuer (MwSt.) gekoppelten Eigenmittel beruhen auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf die harmonisierten MwSt.-Einnahmen jedes Mitgliedstaats angewandt wird. Die MwSt.-Eigenmittel betragen etwa 14,0 Mrd. EUR oder 11 % der Gesamteinnahmen.

  • Für die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) wird ein einheitlicher Prozentsatz (0,73 %) auf das BNE eines jeden Mitgliedstaats angewandt. Diese ursprünglich als Ergänzung gedachte Einnahme macht heute 92,7 Mrd. EUR und damit den größten Teil (76 %) der EU-Einnahmen aus.

Woher kommt das Geld?In den Haushalt fließen auch andere Einnahmen, z. B. die Steuern, die die EU-Bediensteten auf ihre Gehälter entrichten, Beiträge von Nichtmitgliedstaaten zu bestimmten EU-Programmen oder Bußbeträge von Unternehmen, die das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften missachtet haben. Aus diesen unterschiedlichen Quellen stammt etwa 1 % der Haushaltsmittel, d. h. rund 1,4 Mrd. EUR.

Für 2010 belaufen sich die Gesamteinnahmen der EU auf etwa 141,3 Mrd. EUR.

Die Haushaltseinnahmen berechnen sich in etwa proportional zum Wohlstand des jeweiligen Mitgliedstaats. Dabei werden dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Schweden Erleichterungen gewährt.

Bei den Zahlungen an die Begünstigten in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten sind hingegen die von der EU festgelegten Prioritäten ausschlaggebend. Weniger wohlhabende Mitgliedstaaten erhalten anteilig mehr als reichere. Die meisten Länder erhalten mehr Mittel aus dem Haushalt, als sie einzahlen.

WUSSTEN SIE ...

dass die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts begrenzt werden durch:

– die Verträge: Der EU-Haushalt darf kein Defizit aufweisen, d. h., die Einnahmen müssen sämtliche Ausgaben decken;

– eine Ausgabenobergrenze, auf die sich die Regierungen der Mitgliedstaaten und ihre Parlamente verständigen. Sie wird Eigenmittelobergrenze genannt und liegt gegenwärtig bei 1,24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU bzw. 293 EUR pro Einwohner;

– einen mehrjährigen Finanzrahmen, der zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vereinbart wird. Die Entwicklung der einzelnen Ausgabenkategorien wird von der Kommission überwacht.

Dokumente

Finanzierungsystem - EU Eigenmittel

Glossar

Haushaltssalden

BNE

Eigenmittel

VK-Ausgleich

Einnahme

MwSt