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Freier Warenverkehr: gelbe Karte für Belgien

21-06-2012

Freier Warenverkehr: gelbe Karte für Belgien

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Polen und das Vereinigte Königreich aufzufordern, die EU-Bestimmungen für Verteidigungsgüter (Richtlinie 2009/43/EG) in nationales Recht umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung lief am 30. Juni 2011 ab.
Wird die Richtlinie, die vereinfachte Verfahren vorsieht, nicht umgesetzt, werden Verteidigungsunternehmen bei der Verbringung von Verteidigungsgütern in andere EU-Länder weiterhin mit aufwändigen Formalitäten konfrontiert sein. Wie die anderen betroffenen Länder muss Belgien der Kommission innerhalb von zwei Monaten mitteilen, wie die aus der Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen erfüllt werden sollen. Nach Ablauf dieser Frist könnte die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen.

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