Die Kommission hat den Rat wegen seiner Position hinsichtlich der Anpassung der Bezüge und Gehälter des EU-Personals verklagt. Die nationalen Beamten mussten 2011 einen durchschnittlichen Kaufkraftverlust von 1,8 % hinnehmen. Daher schlug die Kommission vor, diesen Prozentsatz angesichts der ungünstigen Wirtschaftslage auch auf die europäischen Beamten anzuwenden. In Belgien, wo sich die Inflation auf 3,6 % belief, müssen die Gehälter um 1,7 % nach oben korrigiert werden. Vor diesem Hintergrund entsteht auch den EU-Beamten ein Kaufkraftverlust von 1,8 %. Die Kommission hat den gebotenen Sparmaßnahmen Rechnung getragen, indem sie Personalkürzungen von 5 %, eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden und eine Anhebung des Ruhestandsalters auf 65 – unter bestimmten Umständen auf 67 Jahre – vorgeschlagen hat. Der Rat hat diesen Vorschlag abgewiesen, obwohl er streng genommen die Anpassungsvorschläge der Kommission billigen müßte.
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