
Mit dem neuen Maßnahmenpaket, dem sogenannten „Six-Pack“, bestehend aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie, wurde die europäische wirtschaftspolitische Steuerung gestärkt. Die Europäische Kommission hat bei den Haushalten der Mitgliedstaaten ab sofort ein Wörtchen mitzureden. Mitgliedstaaten mit zu hohem Haushaltsdefizit, die die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommenen Konsolidierungsempfehlungen nicht befolgen, können sanktioniert werden. Schwer verschuldete Länder mit einer Staatsverschuldung von über 60 % des BIP können ebenfalls bestraft werden, wenn sie ihre Schulden nicht um ein Zwanzigstel pro Jahr (im Verhältnis zum Referenzwert von 60 % und über einen Gesamtdurchschnitt von drei Jahren) reduzieren. Vorsorgemaßnahmen, die die Entstehung exzessiver Haushaltsdefizite verhindern sollen, wurden ebenfalls auf den Weg gebracht. Als Anreiz für die Mitgliedstaaten, ihre Haushaltsziele mittelfristig einzuhalten, wurde ein Richtwert für die Ausgaben eingeführt. Konkret bedeutet das, dass die jährliche Erhöhung der Ausgaben einen Referenzsatz nicht übersteigen darf. Damit soll erreicht werden, dass die außerordentlichen Einnahmen nicht ausgegeben, sondern zur Tilgung der Schuld aufgewandt werden. Erreicht ein Mitgliedstaat seine mittelfristigen Ziele nicht, kann er sanktioniert werden. Auch makroökonomische Ungleichgewichte sollen ausgeglichen werden. Diese werden mit Hilfe eines Scoreboards bewertet, das sich aus Wirtschaftsindikatoren (z. B. Erwerbsquote) zusammensetzt.
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