Die Kommission befürchtet, dass Belgien, Dänemark, Finnland und Schweden den Begriff „Wasserdienstleistungen“ in den EU-Rechtsvorschriften über Wasser falsch ausgelegt haben. Nach Vorgabe der Kommission müssen die Preise der Wasserdienstleistungen gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbeziehen. Der Begriff ist also weit gefasst und beinhaltet beispielsweise auch die Kühlung von Industrieanlagen und die Bewässerung in der Landwirtschaft. In Belgien wird der Begriff enger ausgelegt, was zu unangemessenen Wasserpreisen führt. Belgien hat zwei Monate Zeit für eine entsprechende Anpassung seines Preissystems. Andernfalls könnte der Europäische Gerichtshof mit dem Fall befasst werden.
|