Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten seit 2010 dazu verpflichtet, gemeinsame Gebührensätze für die An- und Abflüge an Flughäfen mit mehr als 50 000 Flugbewegungen im gewerblichen Luftverkehr pro Jahr festzulegen. Die Vertreter der Fluggesellschaften müssen im Vorfeld zu diesem Gebührensatz konsultiert werden. In Belgien wurden einige Fluggesellschaften nicht befragt und müssen nun einen angesichts der geringen Größe des belgischen Luftraums verhältnismäßig hohen Gebührensatz zahlen, ohne zuvor die Möglichkeit zur Verhandlung gehabt zu haben. Ziel der EU-Verordnung ist es, die Kosten pro Flug um die Hälfte zu senken. Belgien muss innerhalb von zwei Monaten antworten. Andernfalls muss sich das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.
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