Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beklagen sich oft über den bürokratischen Aufwand und die komplizierten Verwaltungsverfahren. Die Europäische Union nimmt dieses Problem ernst und hat daher eine Richtlinie zur Verbesserung der Situation von KMU angenommen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Richtlinie bis spätestens 1. Januar 2011 in nationales Recht umsetzen. Belgien ist dieser Pflicht noch nicht nachgekommen und wurde aufgrunddessen von der Kommission verwarnt. Sollte das Land die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht innerhalb von zwei Monaten ergreifen, kann die Kommission den Gerichtshof anrufen und ihn auffordern, Geldstrafen zu verhängen.
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