Die Kommission hat Belgien und Rumänien wegen mangelnder Umsetzung der europäischen Abfallentsorgungsrichtlinie gemahnt. Mit dieser Richtlinie wurden Grundsätze der Abfallbewirtschaftung – wie das Verursacherprinzip und ein präziser Rechtsrahmen für die Behandlung von Abfällen – eingeführt. Die EU-Länder müssen in erster Linie Abfälle vermeiden. Ist dies nicht möglich, ist die Wiederverwendung prioritär, danach das Recycling und die sonstige Verwertung. Am wenigsten wünschenswert ist die Deponierung. Belgien könnte im Falle einer mangelhaften Anwendung der Richtlinie beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt werden.
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