Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurde ein europäischer Binnenmarkt in diesem Bereich geschaffen und Rechtssicherheit für den audiovisuellen Sektor in der EU gewährleistet. Sie zielt darauf ab, die kulturelle Vielfalt zu erhalten, Kinder und Verbraucher zu schützen, den Medienpluralismus zu garantieren und Hetze aufgrund der Rasse oder Religion zu bekämpfen. Die Richtlinie basiert auf dem „Herkunftslandprinzip”, demzufolge die Anbieter audiovisueller Mediendienste einzig den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes unterliegen und nur unter sehr begrenzten Bedingungen den Vorschriften des jeweiligen Verbreitungslandes unterworfen werden können (z. B. bei Aufstachelung zum Hass). In Belgien sind Abrufdienste, die in Brüssel in einer anderen Sprache als französisch oder niederländisch erbracht werden, noch nicht geregelt. Die belgischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass gegenwärtig ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wird.
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