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Lagerung radioaktiver Abfälle: „Ja, aber…“ sagt die Europäische Union

19-07-2011

Lagerung radioaktiver Abfälle: „Ja, aber…“ sagt die Europäische Union

Die vierzehn EU-Länder, die über Atomenergie verfügen, könnten die radioaktiven Abfälle lagern, sofern sie eine wichtige Bedingung erfüllen: Bis 2015 müssen die endgültigen und spezifischen Lagerstätten angegeben werden.

Dieses neue europäische Gesetz – genauer gesagt, eine „Richtlinie“ – haben die 27 EU-Mitgliedsländer kürzlich verabschiedet. In ihrem ursprünglichen Vorschlag vom November 2010 wollte die Europäische Kommission die Ausfuhr radioaktiver Abfälle innerhalb der EU verbieten. Die Minister haben diese Möglichkeit jedoch offen gelassen, unter der Bedingung, dass die Länder, die radioaktive Abfälle aufnehmen, über konkret festgelegte Endlagerstätten verfügen. Dies ist in den meisten betroffenen Ländern, darunter Belgien, zurzeit nicht der Fall.

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