
Die Gesamthöhe der Mittel für das Nahrungsmittelprogramm für stark benachteiligte Personen in der Europäischen Union ist für das Jahr 2012 auf 113 Mio. Euro festgelegt worden. Für Belgien wurden knapp 3 Mio. Euro bewilligt. Dies stellt eine drastische Kürzung gegenüber den fast 500 Mio. Euro der letzten Jahre dar. Grund ist ein im April ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem festgestellt wird, dass die Nahrungsmittel aus öffentlichen Beständen der EU stammen müssen. Die Kommission hat bereits zweimal mit Unterstützung des Parlaments eine Änderung dieser Regelung vorgeschlagen, aber der Rat stellt sich quer. Obwohl die EU im Durchschnitt den höchsten Lebensstandard weltweit hat, sind einige Menschen nicht in der Lage, sich ausreichend zu ernähren. Schätzungsweise 43 Mio. Menschen in der EU leben am Existenzminimum. Das Nahrungsmittelhilfeprogramm unterstützt die Versorgung dieser Personen oder besonders bedürftiger Familien, die sich in einer schwierigen Lage befinden, mit Nahrungsmitteln. Im Jahr 2009 wurden über 440 000 Tonnen Nahrungsmittel an 18 Mio. Menschen in 19 Mitgliedstaaten verteilt.
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