Belgien hat eine Reihe europäischer Maßnahmen nicht in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt, obgleich die Umsetzungsfristen schon verstrichen sind. Diese betreffen die Eigenkapitalanforderungen an den Banksektor, die Ausstellung von Energieausweisen für neue Gebäude durch die wallonische Regierung und die Überwachung des Schiffsverkehrs. Das Land hat jetzt zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, was es für die Umsetzung dieser Maßnahmen tun wird. Andernfalls kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen Belgien einleiten. Ausführliche Informationen:
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