Wegen Nichteinhaltung der EU-Wasserschutzvorschriften verklagt die Europäische Kommission Belgien und drei weitere Mitgliedstaaten – Dänemark, Griechenland und Portugal – beim Europäischen Gerichtshof. Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die EU ihr erklärtes Ziel erreichen kann, bis 2015 einen „guten Zustand“ der europäischen Gewässer zu erzielen. Alle öffentlichen Konsultationen hätten spätestens im Dezember 2008 eingeleitet werden müssen. In Belgien haben die Region Brüssel-Hauptstadt und die Region Wallonien erst 2011 öffentliche Konsultationen eingeleitet und wollen ihre Pläne in den Jahren 2011 beziehungsweise 2012 vorlegen.
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