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Rentenzahlungen ins Ausland: Belgien missachtet europäisches Recht

06-04-2011

Rentenzahlungen ins Ausland: Belgien missachtet europäisches Recht

Die Renten von Belgiern mit Wohnsitz in einem anderen Land der Union müssen direkt auf das Bankkonto der Begünstigten gezahlt werden: Sollte dies innerhalb der nächsten beiden Monate nicht der Fall sein, wird die Europäische Kommission Belgien vor dem Gerichtshof verklagen. Derzeit müssen Belgier in neunzehn Mitgliedstaaten der Union auf einen Bankscheck warten, der ihnen per Post zugestellt wird.

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