Navigationsleiste

Zwei Monate Schonfrist für Belgien zur Anpassung der Rechtsvorschriften für die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern

14-03-2011

Zwei Monate Schonfrist für Belgien zur Anpassung der Rechtsvorschriften für die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern

Die Bedingungen für die Zulassung als Triebfahrzeugführer in mehren EU-Ländern sowie für die Mobilität von Zugführern zwischen Eisenbahnunternehmen sind in einer europäischen Richtlinie festgelegt. Belgien und sieben andere EU-Länder haben die Vorschriften dieser Richtlinie bis dato noch nicht umgesetzt.
Die Europäische Kommission hat Belgien eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um seine Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen.
Für den Fall, dass Belgien diese Frist nicht einhält, könnte die Kommission den Gerichtshof der EU mit diesem Fall befassen.

    Feedback

    Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden?
    JaNein

    Wonach haben Sie gesucht?

    Haben Sie Vorschläge?