
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein Urteil gefällt, wonach Belgien keinen Unterschied mehr zwischen Lebensversicherungsprämien für Männer und solchen Versicherungen für Frauen machen darf. Dies gilt jedoch nur für Neuabschlüsse. Der Gerichtshof hat den belgischen Gesetzgeber und die Versicherungsbranche aufgefordert, die geltenden Regelungen bis 2012 anzupassen. Ab dem 21. Dezember 2011 müssen die Prämien für Frauen und Männer gleich sein. Kläger in dieser Rechtssache gegen Belgien war die Zeitschrift „Test-Achats“, nach deren Auffassung die Ausnahmeregelung, die eine unterschiedliche Prämiengestaltung für Männer und für Frauen gestattete, einen Verstoß gegen den in den Europäischen Verträgen verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz darstellte. Der belgische Verfassungsgerichtshof hatte seinerzeit den Gerichtshof der Europäischen Union um ein Urteil ersucht. Dieser befand, dass die Ausnahmeregelung insofern rechtswidrig ist, als sie in einer europäischen Richtlinie verankert ist und von Belgien in das innerstaatliche Recht übernommen wurde.
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