Ab dem 7. Februar müssen alle Neuwagen sowie Kleinlaster mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Ab August 2012 gilt diese Regelung auch für Lkw und Busse. Tagfahrlichter werden mit Einschalten des Motors automatisch aktiviert. Das Fahrzeug wird so für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar, wodurch sich die Straßenverkehrssicherheit insgesamt erhöhen dürfte. Darüber hinaus ist der Energieverbrauch niedriger als beim normalen Abblendlicht. In den Ländern, in denen die Ausrüstung mit Tagfahrlichtern bereits jetzt Vorschrift ist, werden diese als positiver Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit begrüßt.
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