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Brussels Airlines könnte Rechte zum Überflug Russlands verlieren

27-01-2011

Brussels Airlines könnte Rechte zum Überflug Russlands verlieren

Die Europäische Kommission ist besorgt über den Inhalt des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen Belgien und Russland. Es enthält nämlich keine so genannte EU-Benennungsklausel, nach der die Bedingungen des Abkommens gleichermaßen für alle EU-Luftfahrtunternehmen und nicht nur für die Unternehmen der zwei betroffenen Länder gelten müssen. Brussels Airlines ist nach der Übernahme durch Lufthansa kein belgisches Unternehmen mehr. Nach Auffassung Russlands gilt daher das belgisch-russische Abkommen für diese Fluggesellschaft nicht mehr. Konkret bedeutet dies, dass Brussels Airlines das Recht, über Russland zu fliegen, verlieren könnte. Die Kommission sieht ähnliche Probleme für die Niederlande (KLM) und das Vereinigte Königreich. Im Übrigen ist die Europäische Union der Auffassung, dass Russland das Völkerrecht insofern verletzt, als von den Luftfahrtunternehmen für den Überflug in Richtung Asien Gebühren verlangt werden. Daraus folgt, dass Fluggäste für solche Flüge mehr als nötig zahlen müssen. Die betroffenen EU-Mitgliedstaaten haben zur Beantwortung der an sie gerichteten Fragen der Kommission zwei Monate Zeit.

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