
Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Behörde für Eisenbahnsicherheit und die Unfalluntersuchungsstelle völlig unabhängig von Eisenbahnunternehmen sind. Derzeit können die Mitarbeiter der belgischen Behörde für Eisenbahnsicherheit jederzeit wieder in das etablierte Eisenbahnunternehmen (NMBS/SNCB) zurückkehren. Dasselbe gilt auch für die Mitglieder des Verwaltungsrats des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Mobilität und Transportwesen. Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigt dies die Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde und der Unfalluntersuchungsstelle und stellt eine Verletzung der Verpflichtungen Belgiens im Rahmen der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit dar. Es geht der Kommission darum, die Sicherheit der Fahrgäste und des Bahnpersonals in Belgien bestmöglich zu schützen. Teilen die belgischen Behörden der Kommission nicht binnen zwei Monaten mit, welche Maßnahmen unternommen wurden, um der Richtlinie in diesem Punkt lückenlos nachzukommen, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
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