Die Europäische Kommission hat ein Paket von Qualitätsvorschriften angenommen, das eine Qualitätsgarantie für Verbraucher und eine Garantie angemessener Preise für die Landwirte gewährleisten soll. Mit diesem Paket wird zum ersten Mal eine Gesamtpolitik für die Gestaltung von Zertifizierungsverfahren und Mengenangaben festgelegt, die Agrarerzeugnissen Mehrwert verleihen, beispielsweise Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben oder garantiert traditionelle Spezialitäten. Mit dem Paket wurden auch Produktnormen harmonisiert, die bisher auf zahlreiche Rechtstexte verteilt waren. Auf der Grundlage des Pakets kann sich die Kommission nun mit allen Qualitätsaspekten befassen – von der Einhaltung der Mindestnormen bis hin zu sehr spezifischen Produkten.
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