Die Europäische Kommission verklagt Belgien beim Europäischen Gerichtshof, weil dort Steuervergünstigungen nur für Rentensparbeträge gewährt werden, die bei belgischen Einrichtungen gezahlt werden. Nach Auffassung der Kommission ist dies nicht mit den EU-Vorschriften über den freien Kapital- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten vereinbar. Bereits im März hatte die Kommission Belgien gerügt. Da Reaktionen ausblieben, beschloss die Kommission, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen.
|