In Belgien unterliegen Zinsen, Dividenden und Erträge aus beweglichem Vermögen, die an Personen mit Wohnsitz im Lande gezahlt werden, einer Quellensteuer. Daher brauchen Personen, die in Belgien ansässig sind, dieses Einkommen in ihrer jährlichen Steuererklärung nicht angeben. Hingegen ist Einkommen aus beweglichem Vermögen, das Personen mit Wohnsitz in Belgien im Ausland beziehen, meldepflichtig und wird zusätzlich besteuert. Die Europäische Kommission sieht in dieser Vorgehensweise eine Diskriminierung und hat Belgien aufgefordert, die einschlägigen EU-Vorschriften anzuwenden. Wird der Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort übermittelt, dann könnte sie entscheiden, den Europäischen Gerichtshof mit dieser Angelegenheit zu befassen.
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